Dies ist eine Diskussion zu Ordnungsmittel zulässig? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Ordnungsmittel zulässig? A hatte eine mündliche Verhandlung über den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dummerweise hat sich A mit dem Richter R angelegt. A verließ den Saal mit den Worten "Schönen Tag noch Herr Freisler". Nunmehr hörte A von den Antragsgegnern, dass er 50€ verhängt bekommen hat. Bekommt A nun ein Schreiben in dem auf dieses Ordnungsmittel hingewiesen wird? Könnte sich A auf einen Namensirrtum berufen? Danke! |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? Zitat:
Zitat:
Zitat:
A muß daneben beachten, dass das Gericht wegen dieser Äußerung die Akten auch der Staatsanwaltschaft gem. § 183 GVG vorlegen kann, was auch (zusätzlich) zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen kann.
__________________ Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis. PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden. |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? Danke UHU! Der fiktive A ist Ausländer, womöglich würde er mit der Begründung "Irrtum" tatsächlich noch wegkommen. Wobei du mit deinem letzen Absatz auch wieder Recht hast, ich denke mal du sprichst von Beleidigung. Vielleicht empfiehlt es sich wirklich einfach zu zahlen. |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? Zitat:
Der Spruch ist wirklich übel und wäre mit 50 Euro ausgesprochen gnädig sanktioniert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? Das wird ihm nichts helfen. Weder im Ordnungsverfahren vor dem Gericht noch im mit Sicherheit folgendem Strafverfahren. |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? A wird zahlen Leute! Man hoffe das beste! |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? (Wie hieß der Richter denn? Reisler?) 50 Euro finde ich hier auch ausgesprochen billig - kann eigentlich für Äußerungen in einer Gerichtsverhandlung der Tatbestand der Beleidigung greifen? Zahlen, mal in Ruhe darüber nachdenken, ein Buch über Roland Freisler und die Nazi-Terror-Justiz liesen, erkennen, wie unsagbar dämlich dieser Spruch war, sich einen Tag lang schämen, und als Abschluss dem Richter einen kurzen Brief mit einer Entschuldigung schicken.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? In solchen Fällen (immerhin Beleidigung, Missachtung des Gerichts und Verharmlosung der Nazischreckensherrschaft) sollte man viel, viel härter durchgreifen. Zitat:
![]() Solche Typen müsste man vermehrt ausweisen oder meinetwegen auch einweisen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Ordnungsmittel zulässig? Die Entschuldigung ist als Deckblatt zum ergänzenden Schriftsatz bereits eigereicht. Ein Urteil ist bisher nicht ergangen da der Vorsitzende krankgeschrieben ist. Von daher wird dieser das hoffentlich noch wahrnehmen. A sieht seinen dummen Spruch ein und entschuldigt sich ehrlich. Weder hatte dieser die Absicht gehabt deutsche Bürger, Polizisten oder Richter als Nazi zu beschimpfen noch hat er solche angegriffen. Vielmehr war dies eine total bescheuerte Affekt-Reaktion. find ich auch Geändert von DrumBum (22.06.2011 um 02:52 Uhr). |
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