Dies ist eine Diskussion zu OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| "Berufung des Klägers wird abgelehnt und die Revision wird nicht zugelassen!" Was heißt dies i Einzelnen und welche Möglichkeiten gibt es, sowie welche Fristen sind dann hierzu zu beachten??? Eilt sehr, bitte um schnelle Antworten, danke.
__________________ Ross_i ________________________________________________ "Wer Recht hat, muss nicht unbedingt Recht bekommen!" |
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| AW: OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? Der Tenor müsste eigentlich lauten, dass der "Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt wird", die Berufung selbst könnte eigentlich nur verworfen/zurückgewiesen werden. Eigentlich wäre bei § 544 ZPO nachzulesen, aber aufgrund der Schilderung frage ich mich, ob nicht genau hierüber schon entschieden wurde. |
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| AW: OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? Zitat: Es hat zugleich die Revision nicht zugelassen. Einen Antrag auf Zulassung stellt man beim BGH. |
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| AW: OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? Im Ausgangspost stand aber, die Berufung sei "abgelehnt" (eben gerade nicht abgewiesen). Das kam mir seltsam vor. |
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| K liegt der Volltext des Urteils noch nicht vor, sondern nur eine Kurzmitteilung des OLG, Zitat: 1. Die Berufung von K gegen das Urteil des LG XY vom bla bla bla, Az. XXX, wird zurückgewiesen. 2. K hat die Kosten des Berufungsverfahren zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. K kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet. Was bedeutet das überhaupt mit der Sicherheitsleistung??? 4. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. 5. Die Revision wird nicht zugelassen. Das war es!!! Mehr wurde K vom Gericht (OLG) nicht mitgeteilt!!! Nun bleibt die Frage, welche Möglichkeiten hat K und wie sind die Fristen??? Wo einzureichen??? Danke!!!
__________________ Ross_i ________________________________________________ "Wer Recht hat, muss nicht unbedingt Recht bekommen!" |
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| Zitat: Wenn nicht, kann man dann eine Beschwerde oder so stellen und wenn ja wo??? Beim BGH oder beim Verfassungsgericht??? Welche Möglichkeiten hgibt es da und wie sind die Fristen??? Zählt die Frist ab Urteilsverkündung oder erst ab dann, wenn einem das vollständige Urteil vom Gericht zugestellt wird, denn ohne Vollstext fehlt K natürlich die Begründung des Gerichts, warum die Berufung abgelehnt und die Revision nicht zugelassen wurde! Außerdem kann das auch noch dauern (Wochen), bis das OLG den Volltext schreibt und zustellt, oder? Was kann K machen, welche Möglichkeiten hat K, worauf muss K dann achten und wie muss er vorgehen, wo findet kann einen BGH-zugelassenen Anwalt???
__________________ Ross_i ________________________________________________ "Wer Recht hat, muss nicht unbedingt Recht bekommen!" |
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| AW: OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? Zitat:
http://http://www.bundesgerichtshof....elte_node.html. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nebenbei interessehalber für mich: Die bloße Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist doch noch kein Fall des § 313a Abs. 1 ZPO - oder? Insbesondere @Dea und @Brati? Und noch eine Frage: Angenommen, die Gründe sind (nur) im Protokoll aufgenommen. Wie bestimmt sich dann der in § 544 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ZPO genannte Zeitpunkt: Beginnt der Fristlauf der Einmonatsfrist dann mit Zustellung des Urteils auch ohne Gründe, wenn nur das Protokoll vorher zugestellt wurde? Bzw. (erst) mit der Zustellung des Protokolls, wenn (ausnahmsweise) das Urteil ohne Gründe vorher zugestellt wurde? Ich würde das bejahen wollen. Zunächst Nichtzulassungsbeschwerde. Ein BGH-Anwalt wird die Aussicht prüfen und ihn entsprechend beraten.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? Zitat:
Zitat:
Das alles ist praktisch nur dann relevant, wenn B fürchtet, dass durch Zuwarten er später seinen Kostenanspruch bei K nicht mehr eintreiben könnte, weil dieser zwischenzeitlich insolvent / überschuldet geworden ist. Und nur dann, wenn zusätzlich K befürchtet, dass er die vorläufig beigetriebenen Kosten von einem inzwischen ebenfalls insolvent / überschuldet gewordenen B nicht zurückerhalten könnte, falls die Revision zugelassen wird und erfolgreich ist.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? Nur noch mal zum praxisnahen Vorgehen: Üblicherweise vermittelt der bisherige Bevollmächtigte einen Kontakt zu einem BGH-Anwalt und versorgt diesen dann auch mit den erforderlichen Informationen. BGH-Anwälte selbst sind ja eher die Dr. House der Rechtsberatung und stehen direkten Mandantenkontakten im Regelfall eher ablehnend gegenüber, was man angesichts des Gegenstandes von Revisionen allerdings durchaus verstehen kann. |
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| AW: OLG-Berufung ablehnt und Revision nicht zugelassen - welche Möglichkeiten gibt es??? Zitat:
M.E. wurde hier einfach am Ende der Sitzung der Urteilstenor verkündet und die schriftliche Begründung kommt noch. |
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| berufungsablehnmung, fristenwahrung, olg, revisionnichtzulassung |
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