Dies ist eine Diskussion zu Neubeantrung eines Mahnbescheides innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Neubeantrung eines Mahnbescheides kurze Nachfrage bezüglich einer fiktiven Aufgabenstellung. Gläubiger A beantragt am 01.11.2010 einen Mahnbescheid, dagegen wird kein Widerspruch eingelegt. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides wird jedoch nicht innerhalb der 6-Monatsfrist gestellt sondern erst am 25.05.2011. Nunmehr teilt das Amtsgericht mit, dass der Antrag unzulässig ist und das Mahnverfahren somit beendet und ungültig ist. Kann Gläubiger A erneut einen Mahnbescheid auf Grund derselben Forderung beantragen oder hat er schlichtweg Pech gehabt, da er die Antragsfrist nicht beachtet hat. |
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| AW: Neubeantrung eines Mahnbescheides Ein neuer Mahnbescheid kann problemlos beantragt werden. Allerdings können dem Antragsgegner die Kosten des ersten Bescheides nicht aufgebürdet werden. |
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