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Neubeantrung eines Mahnbescheides

Dies ist eine Diskussion zu Neubeantrung eines Mahnbescheides innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 01.06.2011, 11:15
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Neubeantrung eines Mahnbescheides

Hallo zusammen,

kurze Nachfrage bezüglich einer fiktiven Aufgabenstellung.

Gläubiger A beantragt am 01.11.2010 einen Mahnbescheid, dagegen wird kein Widerspruch eingelegt. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides wird jedoch nicht innerhalb der 6-Monatsfrist gestellt sondern erst am 25.05.2011. Nunmehr teilt das Amtsgericht mit, dass der Antrag unzulässig ist und das Mahnverfahren somit beendet und ungültig ist.

Kann Gläubiger A erneut einen Mahnbescheid auf Grund derselben Forderung beantragen oder hat er schlichtweg Pech gehabt, da er die Antragsfrist nicht beachtet hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 16:42
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AW: Neubeantrung eines Mahnbescheides

Ein neuer Mahnbescheid kann problemlos beantragt werden. Allerdings können dem Antragsgegner die Kosten des ersten Bescheides nicht aufgebürdet werden.
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