Dies ist eine Diskussion zu Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Folgender Sachverhalt: Person A soll vor 13 Jahren bei der Firma B etwas bestellt haben bzw. dort ein Konto eingerichtet haben. Leider weiß Person A davon nichts. Person A kann nur vermuten, das irgend eine Person, von A den Namen benutzt hat bzw. die persönlichen Daten, um bei Firma B was zu bestellen. Person A sagt zu hundertprozent, das nie was bestellt hat bei Firma B. Nun hat Person A bei Firma B nachgefragt, was da wohl bestellt wurden sein soll. Daraufhin hat Firma B bestätigt, das ein Konto existiert über A. Aber B kann jetzt nach 13 Jahren nicht mehr nachvollziehen was da bestellt wurde an Ware. B verwies auf das Inkasso, aber das Inkasso kann auch nichts sagen bzw. hat auch keine Daten hierfür. Person A kann nur immer wieder beteuern, davon nichts zu wissen und auch nie was erhalten zu haben. Vor 13 Jahren hat die Firma B ein Inkasso beauftragt die Forderungen von A zu fordern. Das ging bis zum Vollstreckungsbescheid, aber A hat nie einen bekommen bzw. nie einen gesehen. Auch kann keiner den Eingang des Vollstreckungsbescheides vorlegen mit der Unterschrift von A. Nur ist auf der Kopie des Vollstreckungsbescheides ein Stempel versehen, aber der ist nicht erkennbar um was es sich da handelt. Das erste Inkasso ist nicht mehr zuständig dafür bzw. den RA gibt es nicht mehr oder hat sein Mandat verloren bzw. hat das alles abgegeben. Jetzt hat nach sovielen Jahren ein anderes Inkasso das 2003 übernommen und sich jetzt erst gemeldet. Ohne schon mal früher sich mit Person A in Verbindung setzen. Nun jetzt vor kurzem hat sich das zweite Inkasso wieder gemeldet um nach 13 Jahren die Forderung zu fordern. A hat natürlich einen Schock erlitten und bei der Inkasso wiederholt nachgefragt was das ist. Und hat das Inkasso gebeten zu schreiben was da bestellt wurde an Ware, über A. Das Inkasso hat geantwortet, mit einer Kopie des Vollstreckungsbescheides. A hat diesen Bescheid jetzt zum ersten mal gesehen und bekam einen Nervenzusammenbruch. Auch konnte das Inkasso keine Angaben machen, was damals an Bestellung war, angeblich sind nach sovielen Jahren keine Unterlagen bzw. Daten mehr vorhanden. Weil bei der Titelierung alle Daten gelöscht werden, also kann man nicht mehr nachvollziehen was da gelaufen ist. Nun wird Person A als Schuldiger hingestellt und soll nun für das alles bluten, was A garnicht gemacht hat. A hat nun mehrmals beim Inkasso gefragt bzw. versucht zu überzeugen, das A nichts von der Sache weis. Aber das Inkasso bleibt bei der Forderung geht nicht ein Stück entgegen bzw. läßt nicht ab von der Forderung. A kann nicht verstehen warum, das Inkasso jetzt erst nach 13 Jahren kommt und das fordert. Die ganzen Jahre nicht davon zu hören bzw. mal anzufragen, ob da nicht ein Mißverständnis vorliegt. Das Inkasso bleibt bei der Meinung, Person A hat bei Firma B bestellt und dafür muß A zahlen. Auch Firma B ist derselben Meinung und beharrt auf das Recht, das A bestellt hat und dafür zahlen muß, obwohl A nie was wußte. Was kann jetzt Person A noch machen? Gibt es eine Chance, das B und Inkasso von A ablassen? Gruß pupper |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Schwerer Fall: 1. Schritt zur Schufa und überprüfen, ob evtl. ein Titel vorliegt. Falls ja verjährt so etwas quasi nie. Ansonsten schadet hier sicher nicht der Gang zur Rechtsberatung.
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Hallo, offensichtlich ist die Forderung tituliert. A ist ja in Besitz einer Kopie des VBs. A sollte beim Inkassobüro die Zustellurkunde - ist mit dem VB verbunden - des VB anfordern. Sollte die Zustellung des VBs nicht nachgewiesen werden können, kann A - auch nach 13 Jahren - Einspruch dagegen einlegen. Sollte der VB an eine Anschrift zugestellt worden sein, bei der A nach ordnungsgemäßer Ummeldung - also nachweisbar - nicht mehr wohnhaft war, ebenfalls Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen unter Beifügung und Bezugnahme auf die Einwohnermeldeamtsauskunft. Also erst die Frage der Zustellung klären - notfalls bei Gericht anrufen und dort nachhacken - das Erinnerungsvermögen spielt einem oft Streiche. Gruß Chris |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung -------------------------------------------------------------------------------- Hallo, das Problem ist, das A bei dieser Adresse damals gewohnt hat, aber von diesem VB nichts weiß. Ist auf der Zustellungsurkunde der Orginalname als Unterschrift drauf? Wie gesagt, Person A kann nur immer wieder sagen, das A nie was bei Firma B gekauft bzw. was bestellt hat. Person A ist ganzverzweifelt und weiß nicht mehr was noch getan werden kan in diesem Fall. In der Firma B exisiert zwar ein Konto aber man kann nicht mehr sagen was damals abgelaufen ist. Nun hat A beim Inkasso angerufen und hat nachgefragt, was damals an Bestellvorgang gelaufen sein soll bzw. was damals " angeblich" bestellt wurden sein soll. Daraufhin hat das Inkasso gesagt, das bei der Titelierung alle Unterlagen abhanden gekommen sind bzw. gelöscht wurden und man kann dazu keine Auskunft geben. Und bei der Schufa hat A noch nicht nachgefragt. A ist nur verdutzt, weil das 1994 /95 gelaufen ist laut VB, bis jetzt noch kein GZ bei Ihr damals und jetzt noch nicht angeklingelt hat. Normalerweise ist es doch so, wenn ein VB zugestellt wird und man reagiert darauf nicht das irgendwann der GZ ins Haus kommt. Und das ist bisjetzt noch nicht geschehen nach über 13 Jahren. Und ist A alles zu hoch. Wie kann A nun beweisen, das A niemals was bestellt hat bei B. Geändert von pupper (31.07.2007 um 16:44 Uhr). |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Hallo Pupper, also, dann hat A ganz schlechte Karten. Leider muß der Schuldner die Zustellurkunde nicht unterschreiben. Der VB wird per Post zugestellt, damals mit dem "blauen Brief", allerdings persönlich oder an eine erwachsene Person, die mit im Haushalt lebt. Hatte A eine(n) Partner(in)? Nur: die Forderung des B ist rechtskräftig tituliert, so daß es überhaupt keine Rolle mehr spielt, wer was wann bei wem bestellt hat. Den VB kann man nicht mehr anfechten. Man könnte allenfalls versuchen einen Vergleich dahingehend zu schließen, daß B z. B. auf die Zinsen verzichtet. Es ist allerdings auch äußerst ungewöhnlich, daß bislang nicht passiert ist um die Forderung zu realisieren. Kein Gläubiger erwirkt einen Titel und wartet 13 Jahre mit der Vollstreckung. Zudem wird kein Inkassobüro mit der Vollstreckung beauftragt, sondern ein Gerichtsvollzieher. Liegt A eine Forderungsaufstellung vor? Was werden denn für Kosten geltend gemacht? War B im gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten (ist aus dem VB ersichtlich)? Nicht daß ggf. der RA über irgendwelche Unterlagen mehr verfügen würde; er hat eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren... doch kann man auch Glück haben.... Grüße Chris |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Hallo Chris, also A hatte zu diesem Zeitpunkt einen Partner, haben sich aber getrennt. (waren nicht verh.) Aus dem VB ist zu erkennen, ganzoben links das Amtsgericht , rechts das Zustelldatum,links oben darunter die Adresse von A , in der mitte links der Antragsteller das 1. Inkassobüro rechts der Prozeßbevollmä. ein RA- Büro+ Kontonr. und das AZ. Unten die Aufstellung der Kosten, Gerichtsgebühren etc. Rechts vom VB die Aufstellung der Hauptforderung, zinsrückstände,Kosten wie Nebenstehend, Nebenforderungen, wie Kontoführungsgebühren etc. Darunter noch Erklärungen etc. unten das Siegel. Das sind nun die Punkte auf dem VB was A aus der Kopie ersehen kann. Wie gesagt, A hat diese Kopie jetzt zu ersten mal gesehen. Sie hat ja den Verdacht das dam. der Ex- Partner von A diesen Bescheid abgefangen hat und A nichts davon erzählt hat. Bloß A kann das nicht beweisen. Zu zum Ex- Partner hat A auch keinen Kontakt mehr, der würde das wieso abstreiten. außerdem hat er das mit einer anderen Person auch abgezogen. Man hat bloß keine Beweise in der Hand. Jeztz ist A mit einem anderen Partner schon viele Jahre verh. und ist arbeitslos und dadurch hat A keine Leistungen von der Agentur und weil der Partner von A einige Cent über den Leistungssatz ist. Dadurch bekommt A kein ALG II. Das Inkassobüro hat unterdessen ein Vergleichsangebot vorgeschlagen und A hat erstmal sich rechtlich Schlaugemacht hier bei Euch und bei der Rechtsberatung. Es ist rausgekommen, das A doch in diesem Fall denVergleichsvorschlag annehmen soll, weil es schwierig ist da raus zu kommen. A hat keine Beweise in der Hand. das einzige was A wundert das der GZ noch nie bei Ihr war. Das VB wurde 1994 zu gestellt und von da ab war nie ein GZ bei A. Die Forderung wurde laut schreiben im Jahr 2002 vom 1. Inkassi abgegeben und vom 2 übernommen und jetzt meldet sich das 2 erst. Komisch??? Was soll nun A noch machen? Gruß pupper Geändert von pupper (01.08.2007 um 16:05 Uhr). |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Hallo Chris, hast Du meine antwort vom 03.08.2007 nocht nicht gelesen? Ich wollte darauf noch eine Antwort haben. Wäre schön, wenn Du antworten könntest. Gruß pupper |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Hallo, sorry hatte ich noch nicht gesehen. Der Betrag in Höhe von 1130; ist das inkl. Kosten und Zinsen? Wie hoch ist die Hauptforderung? Was meinst Du mit "Aber das Angebot gilt nicht für längere Tage, sondern ist nur einmalig, das nicht b zeitlich ausgedehnt werden kann und der Ratensatz wird auch nicht verringert." Gruß Chris |
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| AW: Nach 13 Jahren Forderung einer Inkasso ohne Vorankündigung Zitat:
Hallo Chris, Der Betrag von 1130 , darin sind alle Kosten und Zinsen + Adressenermittlung enthalten in den letzten Jahren. Die Hauptforderung vom VB im Jahr 1994 war DM 1100 zuzuglich Zinsen/Verzugszinsen + Nebenkosten. Der Satz steht so am Ende des Angebotes Zitat: " Wir weisen auftragsgemäß darauf hin, dass dieses einmalige Angebot weder zeitlich ausgedehnt noch betragsmäßig verringert werden kann und gilt als widerrufen, wenn Sie den Zahlungstermin um mehr als 10 Werktagen überschreiten " . So steht das im Angebot drin. Vorallem werden Kosten aufgelistet von 31.12. 2002, dann Zinsen bis Ende 2002, MB/VB - Kosten bis Ende 2002. Dann zinsen bis 08.05.2007. Dann auslagen für adressenermittlung und Inkassokosten. Das alles sind dann ca. rundum 1130. Gesamtforderung des Gläubigers. Das einzige was ich nicht verstehen kann ist, das sie sich jetzt erst melden. Obwohl das neue Inkassobüro das im Jahr 2002 übernommen hat. Das alles ist zu hoch für mich. Gruß pupper |
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