Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Monierung bei Neuzustellung Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Monierung bei Neuzustellung Mahnbescheid innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 17:46
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 70
Keine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maik87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Monierung bei Neuzustellung Mahnbescheid

Hallo Leute,

ich habe mir folgenden, fiktiven Fall ausgedacht:

Mal angenommen Gläubiger G schickt Schuldener S einen Mahnbescheid an die Ihm bekannte Adresse. Diese stellt sich jedoch als falsch heraus (Fehlangaben von S), G würde eine Melderegisterauskunft anfordern und den Bescheid neuzustellen lassen. Jetzt würde G die ihm enstandenden Kosten versuchen geltend zu machen. Er würde einen kleinen Betrag bei Porto/Telefon eintragen (für die Neuzustellung) und einen die Auslagen für die Auskunft + Porto bei Sonstige Kosten. Als Bezeichnung würde er "Auslagen für Melderegisterauskunft" eintragen.

Jetzt erhält G jedoch vom Gericht eine Monierung mit der Begründung "Die Angaben zu den 'Weiteren Auslagen des Antragsstellers' sind unvollständig; die von Ihnen angegebene Bezeichnung der 'Sonstigen Kosten' ist nicht zugelassen."

Was müsste G nun tun, wenn der Fall Realtität wäre?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mahnbescheid Wiki 04.06.2010 19:28
Mahnbescheid Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 02.12.2009 20:07
Mahnbescheid. Bürgerliches Recht allgemein 14.03.2009 01:21
Kosten für Mahnbescheid: war die Frist bis zum Mahnbescheid überhaupt angemessen? Bankrecht 08.02.2007 01:35
Mahnverfahren, Verjährungshemmung bei Monierung Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 08.01.2007 16:06





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN