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Mögliches Vorgehen bei (Taschengeld-)Pfändung. Frage des Pfändungsfreibetrags

Dies ist eine Diskussion zu Mögliches Vorgehen bei (Taschengeld-)Pfändung. Frage des Pfändungsfreibetrags innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #31 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 08:56
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AW: Mögliches Vorgehen bei (Taschengeld-)Pfändung. Frage des Pfändungsfreibetrags

Zitat:
Zitat von Auror Beitrag anzeigen
Vielmehr überträgt Pro ein Urteil aus dem Insolvenzrecht hierher, welches so nicht passt.
Es passt wenn der Gläuber das Insolvenzverfahren beantragen würde.
Zitat:
Zitat von Auror Beitrag anzeigen
Vor allem blieb er stets die Antwort auf die Frage schuldig, welche Maßnahmen denn legal ergriffen werden können, wenn der Schuldnerin (sollte der Gläubiger nun den Insolvenzantrag stellen) eine Restschuldbefreiung herzlich egal ist.
Diese Maßnahmen sind selbige. Wird der Gläubiger mit Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung glücklicher? Nein. Also kann die Restschuldbefreiung dem Gläuber ebenso egal sein.
Zitat:
Zitat von Auror Beitrag anzeigen
Davon abgesehen, dass hier die Schuldnerin (noch) nicht zur Vollzeitbeschäftigung verpflichtet ist und einen entsprechenden Pfändungsfreibetrag hat, den sie auch bei doppelter Arbeitsleistung nicht erreichen dürfte.
Auch das bliebe abzuwarten.
Zitat:
Zitat von Auror Beitrag anzeigen
Den Begriff "Existenzminimum" hinsichtlich des Ehegatten anzuführen, kann ich nicht nachvollziehen. Welche Zahlungsverpflichtungen sollten ihn hier soweit herunterziehen??
In Bezug auf den Beitrag #18 brachte ich das Stichwort "Existenzminimum". Damit ist die Pfändung gemeint. Weigert sich der Schuldner zu zahlen und ist er auch nicht daran interessiert seine Schulden zu bezahlen, dann wird gepfändet. Die Pfändung ansich möchte ich aber jetzt nicht erklären.
Zitat:
Zitat von Auror Beitrag anzeigen
sondern um seinen stets mahnenden Finger gegenüber anderen hier im Forum,
Den habe ich NIE gezeigt!!!!

@Auror:
Allein von der Logik her kann es nicht sein, dass eine Frau Schulden hat und dennoch in saus und braus lebt. Siehe den letzten Absatz im Beitrag #19. Da die Frau mit ihrem Verdienst kaum etwas zum Lebensstandart beitragen kann, wird jedes Gericht die Frage stellen wer denn alles bezahlt. Und da der Ehemann ein ordentliches Einkommen hat, wird die gesamte Rechnung etwas anders ausfallen. Die Lösung ist der schrittweise Weg.

Gruß

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