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Mitwirkungspflicht eines Unbeteiligten bei Inkassounternehmen?

Dies ist eine Diskussion zu Mitwirkungspflicht eines Unbeteiligten bei Inkassounternehmen? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 23.01.2012, 21:49
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Mitwirkungspflicht eines Unbeteiligten bei Inkassounternehmen?

Besteht generell eine Mitwirkungspflicht ggü Inkassounternehmen, wenn man nicht persönlich betroffen ist?

Sachlage:
Person A wohnt mit ihrer Familie unter der Adresse A1.

Nachweislich existiert eine Person B (volljähriges Kind von Person A), die denselben Namen hat wie Person A, jedoch nicht unter der Adresse A1 wohnt.
Seit Jahren besteht kein Kontakt zwischen A und B.

Nun bekommt Person A einen Inkassoauftrag von Inkassounternehmen I mit der Aufforderung einen Betrag X zu zahlen, da sie angeblich mit Unternehmen U einen Vertrag unterschrieben hätte, bei dem nun eben Betrag X offen steht.
Nach Anruf bei U stellt sich heraus, dass der Vertrag von Person B lange nach ihrem Auszug unterschrieben wurde (feststellbar durch verschiedene Geburtsdaten).
Unternehmen U darf natürlich keine Daten aus dem Vertrag weitergeben (Datenschutz), kann aber bestätigen, dass das Geburtsdatum von Person A NICHT angegeben wurde.
Person A kontaktiert daraufhin I und teilt mit, dass die Forderung fälschlicherweise an sie andressiert wurde.
Daraufhin meint I, dass sei nicht möglich, die Adresse wurde vom Einwohnermeldeamt herausgegeben, I sei nicht interessiert an der Prüfung der Korrektheit der Daten (Geburtsdatum).
A sei demnach gesetzlich verpflichtet, dem Inkassounternehmen I mitzuteilen, dass sie nicht betroffen sei (Wortlaut: Mitwirkungspflicht), ansonsten würden sämtliche Gerichtskosten, Kosten die zur Ermittlung von B's Aufenthaltsort erforderlich seien, sowie Mahnkosten und Zinsen samt und sonders A in Rechnung gestellt werden.

Ist das so korrekt?
Darf ein Inkassounternehmen von einem Unbeteiligten tatsächlich irgendwelchen Schriftverkehr verlangen?
Läuft A, die tatsächlich keine Ahnung über den Verbleib von B hat, Gefahr, die Forderung oder aus dieser entstandene Kosten selbst begleichen zu müssen?
Welche Möglichkeiten hat A nun, um Ruhe vor solchen Schreiben und Forderungen zu haben?
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