Dies ist eine Diskussion zu Mitwirkungspflicht eines Unbeteiligten bei Inkassounternehmen? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Mitwirkungspflicht eines Unbeteiligten bei Inkassounternehmen? Sachlage: Person A wohnt mit ihrer Familie unter der Adresse A1. Nachweislich existiert eine Person B (volljähriges Kind von Person A), die denselben Namen hat wie Person A, jedoch nicht unter der Adresse A1 wohnt. Seit Jahren besteht kein Kontakt zwischen A und B. Nun bekommt Person A einen Inkassoauftrag von Inkassounternehmen I mit der Aufforderung einen Betrag X zu zahlen, da sie angeblich mit Unternehmen U einen Vertrag unterschrieben hätte, bei dem nun eben Betrag X offen steht. Nach Anruf bei U stellt sich heraus, dass der Vertrag von Person B lange nach ihrem Auszug unterschrieben wurde (feststellbar durch verschiedene Geburtsdaten). Unternehmen U darf natürlich keine Daten aus dem Vertrag weitergeben (Datenschutz), kann aber bestätigen, dass das Geburtsdatum von Person A NICHT angegeben wurde. Person A kontaktiert daraufhin I und teilt mit, dass die Forderung fälschlicherweise an sie andressiert wurde. Daraufhin meint I, dass sei nicht möglich, die Adresse wurde vom Einwohnermeldeamt herausgegeben, I sei nicht interessiert an der Prüfung der Korrektheit der Daten (Geburtsdatum). A sei demnach gesetzlich verpflichtet, dem Inkassounternehmen I mitzuteilen, dass sie nicht betroffen sei (Wortlaut: Mitwirkungspflicht), ansonsten würden sämtliche Gerichtskosten, Kosten die zur Ermittlung von B's Aufenthaltsort erforderlich seien, sowie Mahnkosten und Zinsen samt und sonders A in Rechnung gestellt werden. Ist das so korrekt? Darf ein Inkassounternehmen von einem Unbeteiligten tatsächlich irgendwelchen Schriftverkehr verlangen? Läuft A, die tatsächlich keine Ahnung über den Verbleib von B hat, Gefahr, die Forderung oder aus dieser entstandene Kosten selbst begleichen zu müssen? Welche Möglichkeiten hat A nun, um Ruhe vor solchen Schreiben und Forderungen zu haben? |
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