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Mahnverfahren gegen die Geschäftsführer als natürliche Person

Dies ist eine Diskussion zu Mahnverfahren gegen die Geschäftsführer als natürliche Person innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 17:19
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Mahnverfahren gegen die Geschäftsführer als natürliche Person

Man nehme mal an, déine GmbH ist wackelig auf den Beinen

man hätte z.B. noch 350€ zu bekommen

man würde jetzt einen Mahnantrag gg die Geschäftführer persönlich erwirken weil bei der GmBH wohl nichts zu holen sein wird.

Man ist halt der Hoffnung es gäbe Geld.

Was passiert?

Was kann der Antraggegner unter nehmen?

Klar widersprechen ...
Kann er einen Anwalt nehmen der den Widerspruch einreicht?
Was wenn er dies nicht tut?
käme man so an einen Titel gegen den Antraggegner .. obwohl die GmbH eigendlich gemeint war?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 21:35
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AW: Mahnverfahren gegen die Geschäftsführer als natürliche Person

Zitat:
Zitat von M.G.Walter Beitrag anzeigen
Man nehme mal an, déine GmbH ist wackelig auf den Beinen

man hätte z.B. noch 350€ zu bekommen

man würde jetzt einen Mahnantrag gg die Geschäftführer persönlich erwirken weil bei der GmBH wohl nichts zu holen sein wird.

Man ist halt der Hoffnung es gäbe Geld.

Was passiert?

Was kann der Antraggegner unter nehmen?

Klar widersprechen ...
Kann er einen Anwalt nehmen der den Widerspruch einreicht?
Was wenn er dies nicht tut?
käme man so an einen Titel gegen den Antraggegner .. obwohl die GmbH eigendlich gemeint war?
Der GF wird Widerspruch einlegen, entweder mit oder ohne Anwalt, und wenn das streitige Verfahren durchgeführt wird, wird die Klage wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen und der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (ua die Anwaltskosten des Beklagten).

Das ist ein selten dämliches Vorgehen.
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juristische person, mahnverfahren, natürliche person

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