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Mahnbescheid Widersprochen, 1 Jahr später Klage möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Mahnbescheid Widersprochen, 1 Jahr später Klage möglich? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 19:09
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Mahnbescheid Widersprochen, 1 Jahr später Klage möglich?

Mal angenommen ein Gläubiger verschickt einen Mahnbescheid, diesem Widerspricht der Schuldner. Der Gläubiger wartet nun 1 Jahr ab und möchte nun Klage einreichen weil Widersprochen.

Ist das möglich oder muss Gläubiger nochmal Mahnbescheid schreiben?


ps: Grund war, Gläubiger hatte noch anderen Titel gegen Lebensgefährte, den er erstmal Vollstreckte, die Sache ist nun abgewickelt.

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 19:53
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AW: Mahnbescheid Widersprochen, 1 Jahr später Klage möglich?

Zitat:
§ 696 ZPO nennt keine Frist binnen derer der Abgabeantrag gestellt werden muss.
Allerdings entfallen nach 6 Monaten die Verjährungshemmenden Wirkungen des MB, so dass bei zu langem zuwarten die verjährung droht.
So ich bin schlauer... wie sieht es jetzt aus mit der Verjährung?
Wielange hat man Zeit bis die Verjährung über die geschuldete Sache greift?

ps: das ganze ist knapp 12 Monate her wo dem Mahnbescheid widersprochen wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 19:31
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AW: Mahnbescheid Widersprochen, 1 Jahr später Klage möglich?

Der MB hemmt die Verjährung, § 204 I 3 ZPO.

Wird das Verfahren nicht weiter betrieben und gerät deshalb in Stillstand, so endet die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung der Parteien oder des Gerichts, § 204 II BGB.
Die letzte Verfahrenshandlung ist die Erhebung des Widerspruches.
Ob der Anspruch mithin verjährt ist, hängt sonmit davon ab, wann die Verjährungsfrist erstmals begonnen hat.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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