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Lohnpfändung bei Haftinsassen?

Dies ist eine Diskussion zu Lohnpfändung bei Haftinsassen? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  • 1 Post By Soliton

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 15:18
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Lohnpfändung bei Haftinsassen?

Moin moin,

gelten bei der Pfändung der Löhne von Gefängnisinsassen die normalen Pfändungsfreigrenzen?

Hat jemand Erfahrung damit ob die Pfändung des Lohns eines JVA Insassen überhaupt Sinn macht?

Danke für den Erfahrungsaustausch
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 18:20
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AW: Lohnpfändung bei Haftinsassen?

Es gelten die gleichen Grenzen - warum auch nicht? Die Gefangenen müssen ja auch aneilig für Kost und Logis aufkommen, soweit sie können.

Wieviel wird ein Häftling verdienen? Das kann man bestimmt googeln. Ich kann mir schwer vorstellen, dass er mehr als 1.000 EUR verdient.
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__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 09:08
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AW: Lohnpfändung bei Haftinsassen?

Argh.. ok. Dann spar ich mir lieber Zeit und Geld.
Danke für die Antwort Soliton.
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Stichworte
jva, pfändbare beträge, pfändung, zwangsvollstreckung

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