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Lebensgefährtin nicht mit angegeben

Dies ist eine Diskussion zu Lebensgefährtin nicht mit angegeben innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2006, 13:09
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Angry Lebensgefährtin nicht mit angegeben

Guten Tag an alle!

Ich habe folgende Frage.Eine Frau hatte ein Sorgerechts-und Umgangsrechtsklage.Sie bekam Prozesskostenhilfe mit montl.Ratenzahlung.Ihre Ex bekam Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen.Diese Frau ist 100%ig überzeugt,dass der Ex die neue Lebensgefährtin nicht mit angegeben hat.Sie ist zwar nicht bei ihn gemeldet,aber sie wohnt seit ca.Nov 2005 bei ihn.Was kann die Fau machen um das Prüfenzulassen?

MfG

Sissi

Geändert von Sissi1970 (12.08.2006 um 15:46 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2006, 16:14
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AW: Lebensgefährtin nicht mit angegeben

Zitat:
Zitat von Sissi1970
Guten Tag an alle!

Ich habe folgende Frage.Eine Frau hatte ein Sorgerechts-und Umgangsrechtsklage.Sie bekam Prozesskostenhilfe mit montl.Ratenzahlung.Ihre Ex bekam Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen.Diese Frau ist 100%ig überzeugt,dass der Ex die neue Lebensgefährtin nicht mit angegeben hat.Sie ist zwar nicht bei ihn gemeldet,aber sie wohnt seit ca.Nov 2005 bei ihn.Was kann die Fau machen um das Prüfenzulassen?

MfG

Sissi
Nichts! Als Lebensgefährtin ist sie dem Ex nicht zum Unterhalt verpflichtet. Es stellt sich deshalb die Frage, warum er sie hätte angeben sollen?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2006, 19:08
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AW: Lebensgefährtin nicht mit angegeben

Er muss aber die Miete mit angeben.Wenn sie da Wohnt muss die auch Miete Zahlen bzw: darf er nur die hälfte der Miete angeben .Oder?

MfG

Sissi
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