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kostenübernahme

Dies ist eine Diskussion zu kostenübernahme innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 01.08.2009, 15:49
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kostenübernahme

durch einen anwalt wurde eine verzugszahlung von 130Euro plus mahngebühr 10,- u. verzugszinsen gestellt. des weiteren will er auch seine kostenrechung beglichen haben.
kann er dies? (bezahlt wer bestellt) es gibt noch kein gerichtliches mahnverfahren.

danke für infos
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2009, 16:12
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AW: kostenübernahme

Wenn die Forderung berechtigt ist, zunächst ja - aus Ihrem Beitrag geht dies und weiterhin nicht hervor, wie lange und inwieweit die Forderung bereits "aussergerichtlich" beigetrieben wird.

Ggf. kann diese "Verzugszahlung" eine Inkassogebühr o.ä. sein, bevor man den Anwalt einschaltete, der nun bei weiterem fruchtlosem Mahnverlauf die Forderung letztendlich titulieren wird.

Danach wird es nur teurer...
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  #3 (permalink)  
Alt 01.08.2009, 16:29
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AW: kostenübernahme

130,- sind eine offene rechnung. + zinsen + mahngebühr. RA ist bevollmächtigt zumInkasso. bisher erfolgte noch keine gerichtliche beitreibung.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.08.2009, 17:00
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AW: kostenübernahme

Das ist eine gängige Zahlungsaufforderung. Ich erkenne daran nichts Falsches...

130,- EUR Hauptforderung (Sie schrieben eingangs "Verzugszahlung", deshalb meine Deutung als "Inkassokosten"), zuzüglich Zinsen und Mahngebühr.

Dass der RA "inkassobevollmächtigt" ist, heisst soviel wie: er ist zur Beitreibung der Forderung sowohl bevollmächtigt (durch den Auftraggeber) als auch berechtigt.
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