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Kontopfändung Zugriff auf Konto des Kindes

Dies ist eine Diskussion zu Kontopfändung Zugriff auf Konto des Kindes innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 11.03.2011, 14:13
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Kontopfändung Zugriff auf Konto des Kindes

Hallo,

Beispiel:
Elternteil hat eine Kontopfändung laufen und lässt z.B. Sozialleistungen auf das Konto seines Kindes überweisen.

Jemand behauptet, dass man dann gar keinen Pfändungsschutz hätte. Wenn ein Gläubiger merkt, dass es das Konto des Kindes ist, könnte er alles wegpfänden.

Mich würde interessieren ob das richtig ist und auf Grund welcher Rechtslage dies möglich ist.

Ich könnte mir da nur vorstellen, dass es möglich ist, weil das Vermögen dann zugeordnet werden kann und es etwas in Richtung "Betrug"/"Unterschlagung" (??) wäre, wenn man die Pfändung dadurch vereiteln möchte.

Aber ansonsten ist doch weder Ehepartner, noch Kind für die Schulden verantwortlich zu machen, sofern nicht gebürgt wurde, oder derjenige Mitschuldner ist?
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Alt 11.03.2011, 15:24
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AW: Kontopfändung Zugriff auf Konto des Kindes

Der Gläubiger pfändet in dem o. g. Fall nicht das Konto des Kindes (das könnte er nicht, da er keinen Titel gegen das Kind hat), sondern er nimmt das Kind als Drittschuldner auf Auszahlung des dem Schuldner gegenüber dem Kind zustehenden Kontoguthabens in Anspruch. Dieser Auszahlungsanspruch unterliegt in der Tat keinerlei Pfändungsschutz. Mit so einer Idee schießt sich der Schuldner also u. U. selber ins Knie.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 15:44
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AW: Kontopfändung Zugriff auf Konto des Kindes

Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen
Der Gläubiger pfändet in dem o. g. Fall nicht das Konto des Kindes (das könnte er nicht, da er keinen Titel gegen das Kind hat), sondern er nimmt das Kind als Drittschuldner auf Auszahlung des dem Schuldner gegenüber dem Kind zustehenden Kontoguthabens in Anspruch. Dieser Auszahlungsanspruch unterliegt in der Tat keinerlei Pfändungsschutz. Mit so einer Idee schießt sich der Schuldner also u. U. selber ins Knie.
Ok, danke. Mit dem Begriff konnte ich nun auch was finden und nehme an, dass dies dann gilt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Drittschuldner
Die Pfändung einer Forderung wird mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam (§§ 828 ff. ZPO).

Der Drittschuldner hat den Vollstreckungsgläubiger auf Verlangen innerhalb von zwei Wochen durch die sogenannte Drittschuldnererklärung (DSE) über die Erfolgsaussichten der Pfändung zu unterrichten. (§ 840 ZPO)
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Alt 03.04.2011, 00:47
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AW: Kontopfändung Zugriff auf Konto des Kindes

Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen
Der Gläubiger pfändet in dem o. g. Fall nicht das Konto des Kindes (das könnte er nicht, da er keinen Titel gegen das Kind hat), sondern er nimmt das Kind als Drittschuldner auf Auszahlung des dem Schuldner gegenüber dem Kind zustehenden Kontoguthabens in Anspruch. Dieser Auszahlungsanspruch unterliegt in der Tat keinerlei Pfändungsschutz. Mit so einer Idee schießt sich der Schuldner also u. U. selber ins Knie.
Nun fügen wir mal ein Detail hinzu:
Angenommen es handelt sich um ein kleines Kind. Da das Kind nicht lesen kann erlangt es nie Kenntnis von der Pfändung. Ohnehin könnte es von sich aus keine Auszahlung an den Gläubiger veranlassen.

Wären dann seine Eltern verpflichtet im Sinne der Pfändung zu Handeln, oder können die sich erfolgreich darauf berufen, dass die Pfändung (als Drittschuldner) an das Kind gerichtet war und sie nicht verpflichtet sind dem nachkommen.
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