Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Körperverletzung von Security!?

Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung von Security!? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 15:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 8
Keine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Körperverletzung von Security!?

Hallo,

fogenden fiktiven Fall würde ich gerne diskutieren:

A hat eine Karte im Vorverkauf zu einer Tanzveranstaltung gekauft, geht zu dieser hin und stellt fest das am Eingang eine lange Schlange ist, da A eine Karte hat klettert er mit A' zusammen über einen niedrigen Zaun, wo beide von B (Security) überrascht werden.

B fordert A auf zu gehen welcher ihm daraufhin zu erklären versucht dass er eine gültige Karte für die Veranstaltung besitzt.

B reagiert darauf mit einem heftigen Stoß in die Körpermitte von A worauf A ihm klarmacht er solle ihn nicht anlangen.

B reagiert darauf mit dem Satz: "Geh jetzt du fettes Stück ********"

A gibt B im Afekt darauf eine Ohrfeige

B hat darauf offensichtlich gewartet und Schlägt A etliche Male hart mit der Faust ins Gesicht (Nasenbruch sowie Frakturen und Prellungen im ganzen Gesichtsbereich wie nacher in der Unfallklinik festgestellt wurde), reisst A zu Boden und fügt im deutlich sichtbare Prellungen am Brustkorb zu. B lässt erst ab als ihn der Veranstaler wegzieht.

----------

A verlässt das Gelände und ruft die Polizei welche von beiden die Personalien feststellt.
----------


Was könnte man in diesem Beispiel A raten der jetzt eine NasenOP vor sich hätte?

----------

Vielen vielen Dank euch! Ich hoffe das ist das richtige Unterforum
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 16:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Körperverletzung von Security!?

Zitat:
Zitat von matzeeee Beitrag anzeigen
B fordert A auf zu gehen welcher ihm daraufhin zu erklären versucht dass er eine gültige Karte für die Veranstaltung besitzt.
B hat das Hausrecht. Dass man des Geländes verwiesen wird, wenn man über den Zaun klettert, dürfte einleuchten.

Zitat:
B hat darauf offensichtlich gewartet und Schlägt A etliche Male hart mit der Faust ins Gesicht (Nasenbruch sowie Frakturen und Prellungen im ganzen Gesichtsbereich wie nacher in der Unfallklinik festgestellt wurde), reisst A zu Boden und fügt im deutlich sichtbare Prellungen am Brustkorb zu. B lässt erst ab als ihn der Veranstaler wegzieht.
Klingt nicht sehr professionell, der Typ hatte bestimmt keinen IHK-Schein, wie so viele nicht. Oft werden einfach irgendwelche Schlägertypen genommen. Schön, dass es Zeugen gab, wobei aber ja nicht klar ist, wie der Veranstalter aussagen wird.

Zitat:
A verlässt das Gelände und ruft die Polizei welche von beiden die Personalien feststellt.
Also von A und B? Was ist mit A' und dem Veranstalter? Wurden diese als Zeugen angegeben und von der Polizei befragt?

Zitat:
Was könnte man in diesem Beispiel A raten der jetzt eine NasenOP vor sich hätte?
Eine Strafanzeige wird ja bereits erstattet worden sein. Zivilrechtlich (Adhäsionsklage) könnte man noch Schadenersatz (Behandlungskosten und andere angefallene Kosten, evtl sogar das Ticket) und Schmerzensgeld fordern. Der Veranstalter wird sicherlich auch haftbar zu machen sein, da er ja diesen windigen Schläger angeheuert hat.

So wie der B auf die Ohrfeige reagiert hat würde ich glatt noch Drogenkonsum vermuten. Am besten wäre da natürlich gewesen die Polizei hätte dem Typen gleich Blut abgenommen. Aber ok, ist auch nur eine Vermutung aufgrund der unangemessen brutalen Reaktion.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 20:33
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 8
Keine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, matzeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Körperverletzung von Security!?

Zitat:
Klingt nicht sehr professionell, der Typ hatte bestimmt keinen IHK-Schein, wie so viele nicht. Oft werden einfach irgendwelche Schlägertypen genommen. Schön, dass es Zeugen gab, wobei aber ja nicht klar ist, wie der Veranstalter aussagen wird.
der veranstalter hat es wohl beobachtet und hat soweit ich das mitbekommen hat weitgehend ehrlich ausgesagt (ob er die beleidigung mitbekommen hat ist fraglich). A' hat das ganze am besten mitbekommen (auch das komplette gespräch)! Von beiden wurden auch die Personalien festgestellt. EIne Anzeige wurde auf Anraten der Polizei abgewartet ("Warten sie A bis sie wieder komplett nüchtern sind, sie haben momentan 0,2%")

danke für deine antwort!!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
beleidigung, körperverletzung, rechtslage

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
UN Security Council has a 'Responsibility to Protect' human security within states - also by military means Nachrichten: Wissenschaft 17.12.2008 12:00
More security for medicines Nachrichten: Wissenschaft 24.10.2007 14:00
Future Security, 2nd Security Research Conference, Karlsruhe Nachrichten: Wissenschaft 20.08.2007 12:00
Future Security, 2nd Security Research Conference Karlsruhe Nachrichten: Wissenschaft 12.06.2007 12:00
Türsteher , Security ...!!!!! Strafrecht / Strafprozeßrecht 12.11.2006 18:55





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN