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Körperverletzung verjährt?

Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung verjährt? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 25.08.2011, 09:29
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Körperverletzung verjährt?

Hallo,

angenommen A wurde im November 2002 von B zusammen geschlagen und getreten. Aus einem Arztbericht lässt sich entnehmen, dass A damals im Rahmen der Schlägerei mehrere Schläge und Tritte gegen Gesicht, Hals und oberen Thorax bekommen hat.
A hat deutliche Prellmarken am oberen Thorax, im Gesicht und auch am Hals da A von B gewürgt wurde.
B hatte so lange gewürgt, bis A schon Sternchen sah. Nachdem A aus der Wohnung fliehen konnte fuhr eine Freundin A zum Krankenhaus.
Wäre es möglich das A noch heute Strafanzeige gegen B stellt oder ist das verjährt? A war noch länger Zeit mit B zusammen und konnte sich wohl aus Ansgst vor Schlägen und massiven Bedrohungen nicht lösen.
Hat A noch eine Chance B anzuzeigen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 09:34
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AW: Körperverletzung verjährt?

Ich denke Körperverletzung verjährt erst nach zehn Jahren. Somit wäre eine Anzeige noch möglich
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 09:55
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AW: Körperverletzung verjährt?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ich denke Körperverletzung verjährt erst nach zehn Jahren. Somit wäre eine Anzeige noch möglich
Wobei zu berücksichtigen ist, dass Körperverletzung nach §§ 223, 230 StGB ein Antragsdelikt ist. Gemäß § 77b StPO ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter zu stellen.

Ich fürchte, im geschilderten Fall kann aufgrund dieser Bestimmungen nichts mehr unternommen werden, es sei denn, die StA würde ein besonderes öffentliches Interesse bejahen. Dies erscheint mir jedoch eher unwahrscheinlich.
__________________
Gruß

Klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 10:02
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AW: Körperverletzung verjährt?

Gilt das denn auch bei häuslicher Gewalt? Wenn A große Angst vor B hatte und auch massiv bedroht wurde? A hatte angst um ihr Leben und B drohte ihr das es das nächste Mal anders ausgehen würde. A war psychisch nicht in der Lage innerhalb von 3 Monaten B anzuzeigen. A brauchte jahrelange Therapie um über das Erlebte sprechen zu können.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 10:12
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AW: Körperverletzung verjährt?

A könnte auch einfach mal zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern. Es ist nicht Aufgabe der A, die VoVverfolgungsvoraussetzungen zu prüfen.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 18:03
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AW: Körperverletzung verjährt?

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Ich fürchte, im geschilderten Fall kann aufgrund dieser Bestimmungen nichts mehr unternommen werden, es sei denn, die StA würde ein besonderes öffentliches Interesse bejahen. Dies erscheint mir jedoch eher unwahrscheinlich.
Probieren würde ich es auf jeden Fall, ich denke es ist für die Psyche des Opfers entscheidend diesen Schritt zu gehen.
__________________
Zitat:
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  #7 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 18:35
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AW: Körperverletzung verjährt?

Müsste A dann nicht aber noch mehr Angst vor B haben wenn A jetzt nach so vielen Jahren Anzeige erstattet ?

B wird sicher nicht weggesperrt werden.

Ich meine was will A erreichen außer B erneut zu verärgern, der dann vielleicht A das Leben erneut zur Hölle macht.

Und möchte A dann mit einem Zettelchen vor B herumflattern das B sich A auf x Meter nicht mehr nähern darf ?
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  #8 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 19:43
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AW: Körperverletzung verjährt?

Zitat:
Zitat von Nine-84 Beitrag anzeigen
Müsste A dann nicht aber noch mehr Angst vor B haben wenn A jetzt nach so vielen Jahren Anzeige erstattet ?

B wird sicher nicht weggesperrt werden.

Ich meine was will A erreichen außer B erneut zu verärgern, der dann vielleicht A das Leben erneut zur Hölle macht.

Und möchte A dann mit einem Zettelchen vor B herumflattern das B sich A auf x Meter nicht mehr nähern darf ?
Das Zettelchen bringt nix, aber Verstöße dagegen können irgendwann zu Knast führen
__________________
Zitat:
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  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 15:44
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AW: Körperverletzung verjährt?

Die Ausgangsfrage gehört nicht ins Zivilrecht (und auch nicht ins Prozeßrecht).

Einfache Körperverletzung verjährt in fünf Jahren. Ist also erledigt.

Schwere Körperverletzung verjährt in zehn Jahren und ist KEIN Antragsdelikt. Man kann also Anzeige erstatten und hoffen, dass eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht wurde.

Zitat:
Zitat von Franzi. Beitrag anzeigen
Gilt das denn auch bei häuslicher Gewalt? Wenn A große Angst vor B hatte und auch massiv bedroht wurde? A hatte angst um ihr Leben und B drohte ihr das es das nächste Mal anders ausgehen würde. A war psychisch nicht in der Lage innerhalb von 3 Monaten B anzuzeigen. A brauchte jahrelange Therapie um über das Erlebte sprechen zu können.
Das ist ein berechtigter Gedanke, der aber (leider) vom Gesetzgeber bislang nicht aufgenommen wurde.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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