Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung verjährt? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Körperverletzung verjährt? angenommen A wurde im November 2002 von B zusammen geschlagen und getreten. Aus einem Arztbericht lässt sich entnehmen, dass A damals im Rahmen der Schlägerei mehrere Schläge und Tritte gegen Gesicht, Hals und oberen Thorax bekommen hat. A hat deutliche Prellmarken am oberen Thorax, im Gesicht und auch am Hals da A von B gewürgt wurde. B hatte so lange gewürgt, bis A schon Sternchen sah. Nachdem A aus der Wohnung fliehen konnte fuhr eine Freundin A zum Krankenhaus. Wäre es möglich das A noch heute Strafanzeige gegen B stellt oder ist das verjährt? A war noch länger Zeit mit B zusammen und konnte sich wohl aus Ansgst vor Schlägen und massiven Bedrohungen nicht lösen. Hat A noch eine Chance B anzuzeigen? |
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| AW: Körperverletzung verjährt? Ich denke Körperverletzung verjährt erst nach zehn Jahren. Somit wäre eine Anzeige noch möglich
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| AW: Körperverletzung verjährt? Zitat:
Ich fürchte, im geschilderten Fall kann aufgrund dieser Bestimmungen nichts mehr unternommen werden, es sei denn, die StA würde ein besonderes öffentliches Interesse bejahen. Dies erscheint mir jedoch eher unwahrscheinlich.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Körperverletzung verjährt? Gilt das denn auch bei häuslicher Gewalt? Wenn A große Angst vor B hatte und auch massiv bedroht wurde? A hatte angst um ihr Leben und B drohte ihr das es das nächste Mal anders ausgehen würde. A war psychisch nicht in der Lage innerhalb von 3 Monaten B anzuzeigen. A brauchte jahrelange Therapie um über das Erlebte sprechen zu können. |
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| AW: Körperverletzung verjährt? A könnte auch einfach mal zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern. Es ist nicht Aufgabe der A, die VoVverfolgungsvoraussetzungen zu prüfen. |
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| AW: Körperverletzung verjährt? Probieren würde ich es auf jeden Fall, ich denke es ist für die Psyche des Opfers entscheidend diesen Schritt zu gehen.
__________________ Zitat:
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| AW: Körperverletzung verjährt? Müsste A dann nicht aber noch mehr Angst vor B haben wenn A jetzt nach so vielen Jahren Anzeige erstattet ? B wird sicher nicht weggesperrt werden. Ich meine was will A erreichen außer B erneut zu verärgern, der dann vielleicht A das Leben erneut zur Hölle macht. Und möchte A dann mit einem Zettelchen vor B herumflattern das B sich A auf x Meter nicht mehr nähern darf ? |
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| AW: Körperverletzung verjährt? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Körperverletzung verjährt? Die Ausgangsfrage gehört nicht ins Zivilrecht (und auch nicht ins Prozeßrecht). Einfache Körperverletzung verjährt in fünf Jahren. Ist also erledigt. Schwere Körperverletzung verjährt in zehn Jahren und ist KEIN Antragsdelikt. Man kann also Anzeige erstatten und hoffen, dass eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht wurde. Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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