Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Knifflig: ZV mit eV, vorläufige Vollstreckbark. usw.

Dies ist eine Diskussion zu Knifflig: ZV mit eV, vorläufige Vollstreckbark. usw. innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 13:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magma hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Knifflig: ZV mit eV, vorläufige Vollstreckbark. usw.

Hallo.

Angenommen, es wurde eine Urteilsverfügung, die auf Unterlassung lautet, erstritten. Sie wurde brav vollzogen (Zustellung im Parteibetrieb). Klausel bereits erteilt. UND der Antragsgegner hat sogar eine Abschlusserklärung abgegeben, die Verfügung ist damit einem rechtskräftigen Urteil gleichgestellt.

Trotzdem verstößt der Gegner dann gegen die Verfügung und es soll vollstreckt werden (§ 890 Abs. 1 ZPO). Wie wäre vorzugehen?

Tenor (Auszug) würde lauten:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsgegner wird nachgelassen, die Vollstreckung des Antragstellers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aus dem Urteil vollstr.b. Betr. abzuwenden, falls nicht der Antragst. vor Vollstr. Sicherheit i.H.v. 120 % des jew. zu vollstr. Betrages leistet.

GGstandswer 800 €


In der Begründung dann würde stehen:

Ko.entsch. folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO.

Der Ausspruch hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit bezieht sich auf die Kostenentscheidung und folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711, 709 Satz 2 ZPO.


Puh.

Was soll das jetzt heißen? Muss vor der Vollstr. der Verfügung, was ja die Verhängung von Ordnungsmitteln bedeutet, Sicherheit geleistet werden? Oder hat das mit der Sicherheit nur was mit den Kosten (und sonst nix) zu tun?

Wie wäre das jetzt mit der Abschlusserklärung weiter? Müsste noch ein Rechtskraftzeugnis eingeholt werden oder sowas? Wäre dann die Sicherheitsleistung eh hinfällig, bezöge die sich nur auf ein vorläufiges, noch nicht rechtskräftiges "Urteil"?

Bin ziemlich verwirrt. Was wäre das optimale Vorgehen in einem solchen Fall?

Danke!
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
WEG Streit um Fenster u.a. (knifflig) Immobilienrecht 21.11.2009 17:02
KNIFFLIG: Vorvertragl. Kündigung durch AG & ALG1 Arbeitsrecht 16.05.2009 02:38
Knifflig: Insichgeschäft und Zwangsvollstreckung in die Erbmasse Erbrecht 30.07.2008 13:51
Zugangsfiktion und Klagefrist. Knifflig? Sozialrecht 13.03.2007 05:25
Zugewinnausgleich u. Pflichtteil, Frist versäumt? Knifflig! Erbrecht 08.03.2006 11:48





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN