Dies ist eine Diskussion zu Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz A möchte eine Klage beim örtlichen Amtsgericht einreichen. Zu diesem Zweck hat er eine Klageschrift verfasst, deren Begründung und Beweisaufzählung über 20 Seiten lang ist. Der Fall ist zwar kompliziert hat aber nur einen Streitwert von etwa 2500€. A nimmt keine rechtliche Vertretung in Anspruch. Nun meine Fragen: 1) Stellt die Länge der Klageschrift eine Behinderung für das Gericht dar? Dadurch begründet, dass Einzelheiten vielleicht erst in der mündlichen Verhandlung dargebracht werden sollten und die Klageschrift eine zusammenfassenden Umfang haben sollte? 2) A zitiert aus höchstrichterlichen Urteilen um das Gericht bei der Rechtsfindung zu "unterstützen"! Sollte A dies lieber überarbeiten und weglassen? Kann A aber dann in der mündlichen Verhandlung auf diese Umstände aufmerksam machen? Könnte das Gericht dies evtl. beleidigend auffassen? A möchte lediglich seine Chancen steigern am Ende auch Recht zu bekommen und hat sich daher diesen Aufwand gemacht. Für Antworten wäre ich überaus dankbar!!! drumbum |
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Wie lang eine Klage sein sollte, hängt immer vom Fall ab. Rechtsausführungen sind zwar prinzipiell nicht verkehrt, wenn sie aber von einem ahnungslosen Laien kommen, wird's schnell peinlich und man gibt der Gegenseite viel Angriffsfläche. |
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Zudem kann es das Gericht uU schon nerven. Bspw. wenn man sich wichtig tun will und alles so schrecklich kompliziert schreibt, die zitierten Urteile absolut nix mit dem Fall zu tun haben usw. Ist die Klagebegründung gut geschrieben, sind die Rechtsausführungen stimmig und passen die zitierten Urteile, dann sind 20 Seiten ok (zumindest besser als ne Klage, die nur aus löchrigem Sachvortrag besteht, von dem man keine Ahnnung hat ) |
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Ein Satz ist mir von meinem Anwalt in Erinnerung geblieben: Richter mögen kurze Schriftsätze!
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Manchmal geht kurz nicht. Dann braucht man aber eine logische Struktur, ein gutes Layout und evtl. auch ein Inhaltsverzeichnis. |
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Das ist klar, allerdings schätze ich, dass ein Laie da wohl viele Sachen reinschreibt, die einfach nicht rein gehören.
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Danke Leute!! Hab ich das richtig verstanden, dass A mit einer zu ausführlichen Klageschrift evtl. auch einen ungewollten Vorteil für den Beklagten schafft? In Sachen Prozessvorbereitung, Verteidigung etc.? Für Antworten bin ich dankbar! |
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz hllo drumbum Es spricht nichts dagegen, eine 20seitige KLageschrift einzureichen, wenn sie sich nicht in Details und Nebensächlichkeiten ergeht. Auch die MItteilung von Rechtsprechungsnachweisen vereinfacht dem Gericht die Recherche und wird dankbar aufgenommen - es sei denn, es handelt sich um eine Querulantenklage, dann nimmt man das vergrätzt zur Kenntnis. Es spricht auch bei einem komplizierten Sachverhalt nichts gegen den Umfang, Straitwert ist dabei egal. Nur weiss ein Laie manchmal nicht, das Wesentliche des Sachverhalts vom Unwesentlichen zu trennen, so dass der Blick des Anwalts auf den Fall durchaus mal im Sinne der Filterfunktion sinnvoll sein kann.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Zitat:
ABER: Das Gericht weiss nicht die wichtigen Details in diesem Fall und: Der Richter, der das ganze liest hat sicherlich nicht alle Gesetze und Urteile im Kopf, die relevant sein könnten. Gerade wenn die Lage eben kompliziert und Detailreich ist und es eine Sache ist, die nicht unbedingt alltäglich ist macht die Zitierung von Urteilen und Gesetzen durchaus Sinn. Nur sollte alles was da steht auch relevant sein. Wenn der Kläger sich nicht mit dem Recht auskennt, macht zumindest eine Besprechung mit einem Anwalt Sinn. Und da das ganze kompliziert, detailreich und nicht alltäglich ist, sollte es ein spezialisierter Anwalt sein! |
| |||
| AW: Klageschrift: Das Gericht kennt das Gesetz Ich danke euch überaus für eure hilfreichen Antworten! Ich hätte allerdings noch eine Frage, und die ist ernst gemeint, A möchte in der Klageschrift von sich selbst in der dritten Person sprechen: " Der Kläger .... " ... ist das so üblich? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| ZPO. Anlagen zur Klageschrift | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 21.09.2008 09:26 |
| Klageschrift | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 20.06.2007 21:24 |
| Wann ist ein Gesetz wirklich ein Gesetz? | Staats- und Verfassungsrecht | 10.03.2007 13:12 |
| Gesetz verabschiedet = Gesetz ausgefertigt und verkündet? | Staats- und Verfassungsrecht | 09.03.2007 10:12 |
| Klageschrift | Internetrecht | 22.06.2006 11:20 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios