Dies ist eine Diskussion zu Klageänderung/Erweiterung oder Parteiberichtigung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Klageänderung/Erweiterung oder Parteiberichtigung? ich hab eine kurze Frage: Zunächst werden in einem Rechtsstreit die persönlich haftenden Gesellschafter einer GbR in Anspruch genommen. Im Laufe des Prozesses entscheidet sich der Kläger, nach Recherche, dass es viel sachgerechter ist deren GbR in Anspruch zu nehmen. Eben mit dem Zusatz: vertreten durch die Gesellschafter XYZ - da solche hier auch gesamtschuldnerisch durch ihr Privatvermögen haften. Weiß jemand vllt ob soetwas durch eine einfache Rubrums- bzw. Parteiberichtigung möglich wäre oder käme hier vielmehr eine Erweiterung oder Beklagtenwechsel in Frage? |
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| AW: Klageänderung/Erweiterung oder Parteiberichtigung? Ich würde den Weg der Klageerweiterung gehen und sozusagen neben den Gesellschaftern die GBR (gesamtschuldnerisch)in Anspruch nehmen. Je mehr Schuldner gegen die vollstreckt werden kann desto besser. Natürlich kann eine GbR, da sie zumindest rechtsfähig ist auch alleine -d.h. vertreten durch ihre Gesellschafter- verklagt werden. Aber dann hat man ja nur einen Titel gegen die Gesellschaft. Ist nicht genug Gesellschaftsvermögen vorhanden, dann hat man wieder die Rummacherei... vorallem wenn die Gesellschafter noch immer nicht gedenken zu bezahlen und gar behaupteten, sie seien gar nicht Gesellschafter gewesen ect.... Nachdem aber im Außenverhältnis die Gesellschafter im Zweifel sowieso haften müssen, halte ich es deswegen für geschickter gegen diese jeweils ebenfalls von vornherein auch gleich titulieren zu lassen. GV kann dann gleich losgeschickt werden und das Geld bei den verschiedenen Stellen einsammeln... Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Klageänderung/Erweiterung oder Parteiberichtigung? post scriptum: also nachdem ein dringender Anlass eines Mandanten mich doch aus dem Bett gezerrt hat, hab ich kurz im Kommentar geblättert ... vielleicht hilft dir ja das weiter : Sänger ZPO HK § 263 Rdnr. 20 ff... |
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| AW: Klageänderung/Erweiterung oder Parteiberichtigung? |
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| AW: Klageänderung/Erweiterung oder Parteiberichtigung? Im Zweifel schadet es nicht die entsprechenden Abschriften beizulegen.... obwohl es natürlich irgendwo gaga ist.... |
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| AW: Klageänderung/Erweiterung oder Parteiberichtigung? Ja der BGH sagt in seinem Grundsatzentscheid hierzu (II ZR 331/00 = NJW 2001, 1056), dass es vollkommen ausreichend ist die Klage gegen eine GbR einem einzigen Gesellschafter dieser zuzustellen. Da kann es doch nicht schädlich sein wenn man die Klage der GbR nur einem einzigen Gesellschafter zustellt der sich schon ohnehin als Streitgenosse im Rechtsstreit befindet. |
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