Dies ist eine Diskussion zu Klage wegen Körperverletzung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Klage wegen Körperverletzung? ich habe eine Frage zu folgendes fiktiven Szenario: Person A und Person B haben auf ihre Schulenoten gewettet. Der Gewinner darf den jeweils anderen 3 Ohrfeigen verteilen. Als diese Wette abgeschloßen wurde, waren 2 Zeugen dabei ( + Person A ). Es wurde ein mündlicher Vertrag erstellt (Hat dieser Relevanz? Es waren ja Zeugen dabei) Es wurden einige Regeln dazu aufgestellt: Die Ohrfeige darf an andere Menschen übertragen werden. Der Abbruch der Wetter erfolgt durch einstimmige Abstimmung der Pateien. Die Ohrfeigen dürfen über Lebenszeit ausgeführt werden, sprich kein Zeitlimit. Die Ohrfeige darf nicht das Ohr treffen, da eine zu hohe Gefahr besteht eines dauerhaftes Schadens Person A hat die Wette gewonnne. Nun, weigert sich Person B es anzuerkennen (obwohl üer 27 Menschen bezeugen können, dass Person A die Bedingung erfüllt hat) Person B spricht davon, dass er schon längst aus der Wette ausgestiegen wäre, hat dies aber niemals mit Person A abgesprochen. Sollte Person A, seine Ohrfeigen verteilen, droht Person A eine Klage wegen Körperverletzung? (Bzw wegen Beleidigung, in einigen Foren steht das eine Ohrfeige auch als Beleidigung ausgewertet werden kann) Sollte Person A, seine Ohrfeige an Person C übergeben. Personc C führt sie aus. Sind hierbei rechtliche Konsequenzen für Person A bzw C zu rechnen? Es scheint auf den ersten Blick ziemlich nach Kindergarten - aber es geht weniger um die Ohrfeige ansich, sondern um die Belehrung seine Wetteinsätze zu halten. Ich hoffe Sie können mir bei meinen ausgedachten, total fiktiven Szenario helfen.Mit freundlichen Gruß, Cehka // EDIT : Als ich mir meinen Beitrag anschaute, war das Wort Vertrag blau wiederlegt. "Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Er setzt mindestens zwei mit Bezug aufeinander abgegebene korrespondierende Willenserklärungen voraus." Ähnelt die Situation nicht ein wenig mit der Verletzung eines Fußballers? Der Fußballer geht ja das Risiko ein in einen Fußballspiel verletzt zu sein - er willigt es ein. Ist das hier in etwa das Gleiche? |
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? Zitat:
Zitat:
ggf anstiftung zur körperverletzung durch a Zitat:
das fußballbeispiel ist nicht das gleiche. weder hat B hier eingewilligt, in einem Spiel mitzuwirken, bei dem es schon aus dem eifer des spiels heraus zu verletzungen kommen kann. die ohrfeigen wären schließlich vollkommen gezielt. im übrigen hat der B hier die einwilligung längst zurückgezogen. um es im fußballbeispiel zu sagen: er hat den platz verlassen. wenn A ihn nun im kabinengang abgrätscht, dann müsste er auch da mit sanktionen rechnen. |
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? Was wären denn evtl. Strafen für Person A? |
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? Zitat:
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? weil ne vereinbarung über: "...dann darfst du mir die fresse polieren" gegen die guten sitten verstoßen würden. abgesehen davon wären wettschulden sowieso nicht vollstreckbar. also hätten sie um 100€ gewettet und der verkierer wollte nicht zahlen, so hätte man da auch keinen anspruch. |
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? Erstmal danke schön für alle Antworten Ich möchte noch einmal betonen, es geht nicht um einen Schlag mit der Faust oder sowas, sondern um eine Ohrfeige die mit einer flachen Hand ausgeführt ist. Ich hab zu meinen Post eine erweitere Frage. Person B hat sich ja in dem Szenario geweigert sie anzunehmen. Aber wenn Person A das nicht weiß? Sprich Person A nicht weiß das Person B ausgestiegen ist - und ihn dann eine Ohrfeige gibt. Gibt es dann milderne Umstände oder? denn Person B hat es ja nicht ausgesprochen, das er das nicht möchte - so würde ja die Willenserklärung die am Anfang getroffen wurde ja in kraft sein. ( wenn man den hintergrund mal weg lässt das die wette ungültig is wegen sittenwidrigkeit) mfg ! freue mcih auf antworten |
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? Zitat:
ich würde so sagen: geschäfte oder verträge, welche straftaten (wie klein auch immer sie sein mögen) beinhalten, sind in jedem fall sittenwidrig. du sagst ja selber ohrfeige sei eine (geringe) ehrverletzung. es könnte aber auch ne körperverletzung werden. ab wo würdest du denn mit sittenwidrigkeit anfangen, sobald es um "arm-abschneiden" geht oder wär dir das auch noch okay...? |
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? Ich verstehe nicht mal, warum hier der Wunsch besteht diese Ohrfeige zu geben? Was ist das? Sadismus, Pedanterie, Dummheit...? |
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? Zitat:
das kannst du doch beim arzt auch jederzeit. selbst wenn du unterschrieben hast für die op und im letzen moment kommen dir zweifel oder ängste, kannst du ja wieder abspringen, ohne dass dir ein schaden daraus entsteht. und so ist es hier doch auch. Zitat:
Zitat:
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| AW: Klage wegen Körperverletzung? da vermischst du was, zeiten. ![]() die einwilligung hat insoweit nichts mit der frage der einwilligung zu tun. was den 138 angeht, so stützt er sich auf 2 säulen. den sozialethischen aspekt (hier das schlagwort aus dem reichsgerchtsurteil: "maßstab ist die ansicht aller billig und gerech denkenden bla". Daneben steht der rechtsethische Aspekt. dieser fasst die grundsätze und leitideen, die dem recht nnewohnen. auch darüber hinaus gibt es zwei ansichten. die eine sieht eine sittenwidrigkeit erst dann, wenn eine lebensgefahr gegeben ist. die gegenmenung lässt weit wenger genügen,. aber das fnd ich gerade im kommentar nicht. ich schau später nochmal |
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