Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Klage wegen Körperverletzung?

Dies ist eine Diskussion zu Klage wegen Körperverletzung? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 23:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Klage wegen Körperverletzung?

Guten Abend,
ich habe eine Frage zu folgendes fiktiven Szenario:

Person A und Person B haben auf ihre Schulenoten gewettet. Der Gewinner darf den jeweils anderen 3 Ohrfeigen verteilen. Als diese Wette abgeschloßen wurde, waren 2 Zeugen dabei ( + Person A ).
Es wurde ein mündlicher Vertrag erstellt (Hat dieser Relevanz? Es waren ja Zeugen dabei) Es wurden einige Regeln dazu aufgestellt:

Die Ohrfeige darf an andere Menschen übertragen werden.
Der Abbruch der Wetter erfolgt durch einstimmige Abstimmung der Pateien.
Die Ohrfeigen dürfen über Lebenszeit ausgeführt werden, sprich kein Zeitlimit.
Die Ohrfeige darf nicht das Ohr treffen, da eine zu hohe Gefahr besteht eines dauerhaftes Schadens


Person A hat die Wette gewonnne. Nun, weigert sich Person B es anzuerkennen (obwohl üer 27 Menschen bezeugen können, dass Person A die Bedingung erfüllt hat)

Person B spricht davon, dass er schon längst aus der Wette ausgestiegen wäre, hat dies aber niemals mit Person A abgesprochen.

Sollte Person A, seine Ohrfeigen verteilen, droht Person A eine Klage wegen Körperverletzung? (Bzw wegen Beleidigung, in einigen Foren steht das eine Ohrfeige auch als Beleidigung ausgewertet werden kann)

Sollte Person A, seine Ohrfeige an Person C übergeben. Personc C führt sie aus. Sind hierbei rechtliche Konsequenzen für Person A bzw C zu rechnen?


Es scheint auf den ersten Blick ziemlich nach Kindergarten - aber es geht weniger um die Ohrfeige ansich, sondern um die Belehrung seine Wetteinsätze zu halten.


Ich hoffe Sie können mir bei meinen ausgedachten, total fiktiven Szenario helfen.

Mit freundlichen Gruß,
Cehka



// EDIT : Als ich mir meinen Beitrag anschaute, war das Wort Vertrag blau wiederlegt.

"Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Er setzt mindestens zwei mit Bezug aufeinander
abgegebene korrespondierende Willenserklärungen voraus."

Ähnelt die Situation nicht ein wenig mit der Verletzung eines Fußballers? Der Fußballer geht ja das Risiko ein in einen Fußballspiel verletzt zu sein - er willigt es ein. Ist das hier in etwa das Gleiche?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 23:34
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 598
100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

Zitat:
Zitat von Cehka Beitrag anzeigen
Guten Abend,
Sollte Person A, seine Ohrfeigen verteilen, droht Person A eine Klage wegen Körperverletzung? (Bzw wegen Beleidigung, in einigen Foren steht das eine Ohrfeige auch als Beleidigung ausgewertet werden kann)
ja

Zitat:
Zitat von Cehka Beitrag anzeigen
Sollte Person A, seine Ohrfeige an Person C übergeben. Personc C führt sie aus. Sind hierbei rechtliche Konsequenzen für Person A bzw C zu rechnen?
körperverletzung durch c
ggf anstiftung zur körperverletzung durch a


Zitat:
Zitat von Cehka Beitrag anzeigen
// EDIT : Als ich mir meinen Beitrag anschaute, war das Wort Vertrag blau wiederlegt.

"Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Er setzt mindestens zwei mit Bezug aufeinander
abgegebene korrespondierende Willenserklärungen voraus."

Ähnelt die Situation nicht ein wenig mit der Verletzung eines Fußballers? Der Fußballer geht ja das Risiko ein in einen Fußballspiel verletzt zu sein - er willigt es ein. Ist das hier in etwa das Gleiche?
der vertrag wäre wegen sittenwidrigkeit nach 138 bgb nichtig.

das fußballbeispiel ist nicht das gleiche. weder hat B hier eingewilligt, in einem Spiel mitzuwirken, bei dem es schon aus dem eifer des spiels heraus zu verletzungen kommen kann. die ohrfeigen wären schließlich vollkommen gezielt. im übrigen hat der B hier die einwilligung längst zurückgezogen. um es im fußballbeispiel zu sagen: er hat den platz verlassen. wenn A ihn nun im kabinengang abgrätscht, dann müsste er auch da mit sanktionen rechnen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 01:11
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

Was wären denn evtl. Strafen für Person A?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 18:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.948
95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6948 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

Zitat:
Zitat von Cehka Beitrag anzeigen
Was wären denn evtl. Strafen für Person A?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 21:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

weil ne vereinbarung über: "...dann darfst du mir die fresse polieren" gegen die guten sitten verstoßen würden.

abgesehen davon wären wettschulden sowieso nicht vollstreckbar. also hätten sie um 100€ gewettet und der verkierer wollte nicht zahlen, so hätte man da auch keinen anspruch.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 22:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cehka hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

Erstmal danke schön für alle Antworten


Ich möchte noch einmal betonen, es geht nicht um einen Schlag mit der Faust oder sowas, sondern um eine Ohrfeige die mit einer flachen Hand ausgeführt ist.

Ich hab zu meinen Post eine erweitere Frage.

Person B hat sich ja in dem Szenario geweigert sie anzunehmen.
Aber wenn Person A das nicht weiß? Sprich Person A nicht weiß das Person B ausgestiegen ist - und ihn dann eine Ohrfeige gibt. Gibt es dann milderne Umstände oder? denn Person B hat es ja nicht ausgesprochen, das er das nicht möchte - so würde ja die Willenserklärung die am Anfang getroffen wurde ja in kraft sein. ( wenn man den hintergrund mal weg lässt das die wette ungültig is wegen sittenwidrigkeit)


mfg ! freue mcih auf antworten
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 22:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

Zitat:
Zitat von 2much
Das war keine Antwort, oder?
du meinst, sie hat dich nicht zufrieden gestellt...?

ich würde so sagen: geschäfte oder verträge, welche straftaten (wie klein auch immer sie sein mögen) beinhalten, sind in jedem fall sittenwidrig. du sagst ja selber ohrfeige sei eine (geringe) ehrverletzung. es könnte aber auch ne körperverletzung werden.

ab wo würdest du denn mit sittenwidrigkeit anfangen, sobald es um "arm-abschneiden" geht oder wär dir das auch noch okay...?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 22:42
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 603
94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)94% positive Bewertungen (603 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

Ich verstehe nicht mal, warum hier der Wunsch besteht diese Ohrfeige zu geben?

Was ist das? Sadismus, Pedanterie, Dummheit...?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 23:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

Zitat:
Man kann doch auch rechtswirksam einer Körperverletzung einwilligen.
ja, wenn der b einwillist, ist ja alles okay. er hat aber das recht jederzeit seine einwilligung zu widerrufen.

das kannst du doch beim arzt auch jederzeit. selbst wenn du unterschrieben hast für die op und im letzen moment kommen dir zweifel oder ängste, kannst du ja wieder abspringen, ohne dass dir ein schaden daraus entsteht. und so ist es hier doch auch.

Zitat:
Wer keine Ohrfeigen mag, der macht solche blöden Wetten einfach nicht. Wer das doch tut, soll sie gefälligst auch einlösen.
ja, wer seine niere für ne halbe million verkaufen will - der soll es halt machen...? (oder hättest du dabei dann skrupel?)

Zitat:
Sittenwidrig ist reichlich schwammig
ich glaube es wird bezeichet mit: das urteil der mehrheit aller "gerecht und billig denkenden". ich würde sagen, was die mehrheit als "irgendwie anstössig" empfindet...?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 23:29
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 598
100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)100% positive Bewertungen (598 Beiträge, 52 Bewertungen)  
AW: Klage wegen Körperverletzung?

da vermischst du was, zeiten.
die einwilligung hat insoweit nichts mit der frage der einwilligung zu tun.

was den 138 angeht, so stützt er sich auf 2 säulen. den sozialethischen aspekt (hier das schlagwort aus dem reichsgerchtsurteil: "maßstab ist die ansicht aller billig und gerech denkenden bla". Daneben steht der rechtsethische Aspekt. dieser fasst die grundsätze und leitideen, die dem recht nnewohnen.
auch darüber hinaus gibt es zwei ansichten. die eine sieht eine sittenwidrigkeit erst dann, wenn eine lebensgefahr gegeben ist. die gegenmenung lässt weit wenger genügen,. aber das fnd ich gerade im kommentar nicht. ich schau später nochmal
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Klage wegen Markenschutzverletzung? Patentrecht 25.02.2011 15:01
Frage zu Klage wegen Körperverletzung Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 19.03.2009 15:02
Klage wegen Betriebskosten Mietrecht 21.01.2009 17:33
Klage wegen Urheberrecht Urheberrecht 13.08.2007 11:44





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN