Dies ist eine Diskussion zu Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift ich bräuchte bitte ein Aufbauschema oder besser noch: Einen Link zu einer Beispielsklausur, die folgendes Problem erfasst: Wie bringe ich in einer Assesorklausur sowohl den Klageantrag als auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einem Schriftsatz unter? Es geht also um Anwaltsklausuren. Wie schreibe ich beispielsweise das "I) Tatsächliche"; Biete ich also Beweis oder Glaubhaftmachung an? Oder beides? Ganz toll wäre es, wenn jemand einen Hinweis hat, wo ich so eine Klausur finden kann, in der es um Zwangsvollstreckung geht. (Z.B. Klage auf Erinnerung/Drittwiderspruchsklage usw. und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz). Falls kein Link zur Hand ist, nehme ich auch gerne einen Literaturhinweis. Vielen Dank schonmal! |
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| AW: Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift DAs ist doch immer nur einfach ein Antrag, den man da noch hinterher schießt- also nach 769 ZPO. Müsste auch alles im Thomas/Putzo stehen. I. normaler Klageantrag (Die Pfändung aus dem Titel des AG Soundso vom XX.XX.XXXX in den Gegenstand wird für unzulässig erklärt. II. Die ZV aus dem Titel s.o. in das Gerät s.o. wird gegen Leistung einer Sicherheit von 3,56€ einstweilen eingestellt. III. Kosten IV. vorl. Vollstreckbarkeit. In der Begründung braucht man dann nach meinem Dafürhalten auch nur etwas zum drohenden Nachteil bei Zuwarten auch die Entscheidung darlegen und glaubhaft zu machen. Ansonsten sehe ich da keine Probleme, da ja wie gesagt das Gesetz selbst den vorl. RS als Annex in 769 versteht. |
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| AW: Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift Vielen Dank Brati für die Antwort. In dem Fall scheint es wirklich nicht besonders schwierig zu sein, obwohl mir auch da schon Dein Vorschlag sehr weiterhilft. Aber wie ist es, wenn z.B. der Klageantrag ein anderer ist, als der Antrag zur e.V. bzw. e.A.? (Kommt wohl eher außerhalb des Zwangsvollstreckungsrechts vor) |
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| AW: Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift Wo ist denn das sonst noch ein Problem? Ok, in der ZV liegt die Eilbedürftigkeit in der Natur der Sache- da wird hoheitlich was eingesackt und vertickt. Ansonsten ist es doch selten, dass man ne Klage und ne e.A. zusammen machen muss oder auch zusammen macht. Da ist es doch- wie im Verwaltungsrecht auch- entweder/ oder. Ich denke mal, fürs Examen kommt es auch echt nur auf den Antrag drauf an, bzw. dass man den passenden Rechtsbehelf findet. Berichtige mich, aber es ist doch auch immer ein Problem, dass die "Hauptsache nciht vorweggenommen werden darf". Das würde iwie keinen Sinn machen, wenn man nicht vom Gesetz her extra Rechtsbehelfe für den einstweiligen RS hätte. Ansonsten käme man nie über diese Hürde hinweg, wenn man einen solchen Antrag zusammen mit ner Klage einreicht. Vll. hast du ja ein Bsp. (am besten aus ner echten Klausur). Mir ist sowas aber außerhalb der ZV noch nie untergekommen. edit: Herausgabeklage wäre vll. soein Bsp.. Da könnte- und sollte man sicher auch- nen Antrag stellen. Also zur Sicherheit, dass die streitbefangene Sache nciht weiterveräußert werden darf. Vll. bilde ich mir auch nur ein mal soetwas gelesen zu haben. |
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| AW: Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift Ich meine im Familienrecht kommt sowas öfters vor. Zum Beispiel: e.A. auf Getrenntlebenden-Unterhalt und Klage auf Scheidung und nachehelichen Unterhalt. Da wäre es in der Klausur ja echt viel, zwei komplette Anträge zu schreiben. Man kann das ja auch in einem Schriftssatz zusammenfassen, nur wie mache ich das dann z.B. mit dem Beweisangebot? Und kommt der Klageantrag vor dem Antrag auf e.A.? Welche Reihenfolge muss ich bei den Gründen einhalten? Soll ich bei der Schilderung des Tatsächlichen trennen, oder chronologisch schreiben? Usw.... Vielleicht ist es ja auch egal, aber eigentlich gibt es ja für alles festgeschriebene Regeln, deshalb bin ich eben auf der Suche nach Aufbauschemata, die das mal darstellen. Weil ich, eben wie du sagst, bisher nur entweder/oder gefunden habe. Nur falls dann doch mal eine solche Klausur kommt, schaut man erstmal dumm aus der Wäsche... |
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| AW: Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift Also Schemata sind mir diesbezüglich noch nciht untergekommen und die einschlägigen Formularsammlungen (zugelassene Hilfsmittel) sind eher ein Hindernis als eine Hilfe. Bleiben wir mal bei deinem Bsp., was sich sicherlich auch übertragen lässt auf andere Teilgebiete. Das Tatsächliche würde ich chronologisch aufschreiben, da es ansonsten unverständlich wäre und sich die Tatsachen ja auf alles beziehen. Wenn etwas nicht so recht passt, kann man ja schreiben "Zum Antrag auf Getrenntlebendenunterhalt führe ich (außerdem?) aus...". Bei der Begründung trennt man ja auch nach Ansprüchen. Da spielt es doch dann keine Rolle, ob es jetzt ein "normaler" Anspruch ist oder einer, den man im Wege ner eA geltend machen möchte. Da es nach 253 ZPO eigentlich keiner rechtl. Begründung bedarf, ist man ja da auch frei und es kann einem ja eigentlich nciht als falsch angekreidet werden. |
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| AW: Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einer Schrift Ok, ich denke Du hast recht und man muss einfach der Logik folgen und nach dem Verständinis des jeweiligen Falles gehen. Vielleicht gibt es deshalb keine Aufbauschemata, weil es in den Fällen kein allgemeingültiges Aufbauschema gibt. Falls doch noch jemand eine Klausur zu den jeweils angesprochenen Problemen kennt, dann wäre ich trotzdem dankbar, nur damit ich mal ein Beispiel habe. Vielen dank aber Brati, dass Du mir weitergehlofen hast! |
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| anwaltsschreiben, einstweilige verfügung, einstweiliger rechtsschutz, klage, klausur |
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