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Klägerin will keinen Vergleich

Dies ist eine Diskussion zu Klägerin will keinen Vergleich innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 18.03.2011, 05:32
Boardneuling
 
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Klägerin will keinen Vergleich

Hallo, Klägerin M fordert über eine Klage vom ehemaligen Vermieter Schadensersatz von ca. 3040€ mit Zinsen, wegen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung. Beim Gütetermin sagt der Richter sein Vergleichsangebot. Hier nach soll der Beklagte an die Klägerin 1250€ zahlen, womit die Klägerin aber überhaupt nicht einverstanden ist. Doch ihr Rechtsanwalt geht ohne vorheriger Absprache direkt drauf ein u sagt neben bei, dass wären zu mindestens die hälfte der Umzugskosten! Zum Glück hat der Vermieter sich selbst verteidigt und hat diesen Vergleich abgelehnt und ein neuer Termin wurde angesetzt. Und die im späteren erfolgten Erläuterungen stellte sich raus, dass Vermieter zugegeben hat, noch nicht in der Wohnung zu wohnen und so mit der Betrug eindeutig ist. Aber in wie weit darf ein Rechtsanwalt einfach einen Vergleich annehmen und auch der Mandantin anraten diesen anzunehmen? Die Klägerin selber hatte genug Beweise gesammelt um vor Gericht auch bei nicht zugeben des Vermieters, dass er dort nicht wohnt, dieses zu Beweisen!
Warum wollen auch Rechtsanwälte lieber, auch zu ungunsten ihres Mandaten lieber einen Vergleich eingehen?

goldeneyes
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Alt 30.03.2011, 21:06
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AW: Klägerin will keinen Vergleich

Naja, was die Mandantin so als Beweise sammelt, muss nicht umbedingt auch für den Prozess gut sein...

Der Anwalt sollte schon die Klägerin aufklären,warum er einen Vergleich für sinnvoll hält.Immer hinkommen dann auch weitere RA-Kosten auf diese zu, die evtl. die erstrittene Summe ausfressen könnten.

Ob ein Vergleich zuungunsten des eigenen Mandanten ist, ist vom Mandanten leider nicht immer erkennbar. Hier muss der RA auf jeden Fall aufklärung betreibenund nicht wegen einer höheren Gebührennote in den Vergleich drängen.
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