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Kind wird bei einer Jugendgruppenreise von anderen verletzt

Dies ist eine Diskussion zu Kind wird bei einer Jugendgruppenreise von anderen verletzt innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 09.06.2011, 22:23
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Kind wird bei einer Jugendgruppenreise von anderen verletzt

Folgender fiktiver Fall liegt vor:

Ein Verein/eine Jugendgruppe bestehend aus ca. 30 Minderjährigen und Heranwachsenden unternimmt eine Reise. Die Kinder/Jugendlichen besuchen dabei auch ein Schwimmbad. Ein 13-jähriges Kind (K) wird von mehreren Vereinsmitgliedern (Alter zwischen 14 und 19 Jahren) geärgert. Sie versuchen ihn ohne Vorwahnung von hinten zu überwältigen und unter Wasser zu drücken. K wehrt sich dagegen, er verletzt sich dabei am Rücken. Der aufsichtsführende Betreuer(B) befindet sich mit im Schwimmbad, schreitet ein, nachdem K bei diesem Überwältigungsversuch laut schreit.
K geht am nächsten Tag zum Arzt, da er immer noch Rückenschmerzen hat, dabei wird festgestellt, dass er eine Prellung/Zerrung am oberen Rücken hat.
Gegen wen muss/können welche Ansprüche (Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten, Schmerzensgeld) geltend gemacht werden?
Wie sieht es mit einer Aufsichtspflichtverletzung des B generell aus, bzw. wenn dieser bereits im Vorfeld wusste, dass K häufig von den älteren Vereinsmitgliedern geärgert wird, es schon mal einen ähnlichen Zwischenfall gab, aber er die älteren Jugendlichen auch nie ernsthaft ermahnte?

Wer kann diesen Fall lösen?
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minderjährige - betreuer - verletzung - schadensersatzansprüche

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