Dies ist eine Diskussion zu Ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig? müsste eine sofortige Beschwerde über die Versagung von Prozesskostenhilfe wiederum unter Beantragung von Prozesskostenhilfe / Vorschuss auf die Kosten eingereicht werden? Oder ist eine sofortige Beschwerde "kostenfrei"? Danke! |
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| AW: Ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig? Ich erkläre Erledigung. Selbst zur Beschwerde über die Versagung von PKH ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig. Kostenpunkt 50€. Das Beschwerdegericht kann die Gebühr halbieren oder ganz von ihr absehen. Die Kosten sind nicht erstattungsfähig. |
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