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Ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu Ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 08:33
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Ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig?

Hallo Leute,

müsste eine sofortige Beschwerde über die Versagung von Prozesskostenhilfe wiederum unter Beantragung von Prozesskostenhilfe / Vorschuss auf die Kosten eingereicht werden?
Oder ist eine sofortige Beschwerde "kostenfrei"?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 17:47
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AW: Ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig?

Ich erkläre Erledigung.

Selbst zur Beschwerde über die Versagung von PKH ist die sofortige Beschwerde kostenpflichtig. Kostenpunkt 50€. Das Beschwerdegericht kann die Gebühr halbieren oder ganz von ihr absehen. Die Kosten sind nicht erstattungsfähig.
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