Dies ist eine Diskussion zu Inkasso-Firma - Forderung nach 6 Jahren innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Inkasso-Firma - Forderung nach 6 Jahren Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Eine Person bekommt von einer Inkasso-Firma eine Zahlungsaufforderung über einen Restbetrag der noch bei einer Versicherung offen wäre. Das alles liegt aber bereits 6 Jahre zurück und in dieser Zeit hatte sich weder die Inkasso-Firma noch die Versicherung in irgendeiner Form bei der Person gemeldet und angezeigt, daß noch ein Restbetrag zu zahlen wäre. Wäre diese Forderung nicht bereits verjährt, (weil sich ja niemand die ganzen Jahre über gemeldet hatte)? Die Person hat allerdings bereits dem Abzahlen in Raten bei der Inkasso-Firma zugestimmt. Gäbe es hier eine Möglichkeit, dass die Person die Zahlung wegen verjährung verweigert selbst wenn die Schuld sozusagen schon eingestanden wurde? Viele Grüße Chrispy |
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| AW: Inkasso-Firma - Forderung nach 6 Jahren Die Anerkennung einer bereits verjährten Forderung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist (RG 78, 130; Köln OLGRp 1999, 371). Allerdings kann dann das Anerkenntnis dann als Verzicht auf die Einrede der Verjährung gesehen werden (BGH 57, 204, 209; WM 1974, 929). Ein Verzicht liegt schon vor, wenn der Schuldner zu erkennen gibt, dass er von seinem Leistungsverweigerungsrecht keinen Gebrauch machen wolle. (Erman - BGB §212 Rn 4), Die Anerkennung muss kein abstraktes Schuldanerkenntnis iSd §781 BGB sein, ein tatsächliches Verhalten des Schulners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein des Verpflichteten von dem Bestehen der Forderung ergibt, genügt (BGH, 27.04.1978, VII ZR 219/77; BGH, 18.11.1982, VII ZR 305/81; Erman - BGB §212 Rn 6 mwN). Allerdings liegt keine Anerkennung vor, wenn der Schuldner nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits eine Leistung anbietet (BGH, NJW 1988, 254). Demzufolge käme es also auf den Wortlaut des Anerkenntnisses an, ob die Verjährungseinrede erfolgreich sein würde oder nicht. Lg, Alex |
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| AW: Inkasso-Firma - Forderung nach 6 Jahren Zitat:
Dieser Auffassung ist zutreffend, weil eine bereits abgelaufende Verjährungsfrist beendet ist und somit nicht mehr unterbrochen werden kann. Allerdings ist der Sinn und Zweck der das Anerkenntnis enthaltenen Handlung entscheidend für die Frage, ob die Parteien vereinbaren wollten, daß eine Verjährungseinrede nicht erhoben werden soll.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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