Dies ist eine Diskussion zu In Tschechien oder in Deutschland? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| hier eine zivilprozessualle Frage... Eine Privatperson schließt einen Beförderungsvertrag mit einer Firma, die in Tschechien registriert ist, und zwar registriert als S.R.O.(das Gleiche wie GmbH in Deutschland). Diese Firma hat auch in Deutschland eine Niederlassung, eine GmbH. Die Rechnung wurde von dieser S.R.O ausgestellt. Die Frage ist, wenn man diese Firma verklagen will, an welchem Gericht hat man dies zu tun? |
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| AW: In Tschechien oder in Deutschland? da würde ich erst einmal im Vertrag nachschauen, da ist oft der Gerichtsstand genannt.falls dort nichts drin steht, gibt es eine Verordnung bzgl. des Gerichtstandes...so hat man die Möglichkeit in Deutschland zu klagen.Die Voraussetzungen einer Klage am Wohnort des Verbrauchers ergeben sich aus Artikel 15-17 EuGVVO: - Ein Vertrag zwischen deutschen Verbrauchern und ausländischen Unternehmern - Unternehmen muss Sitz oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Ausnahme Dänemark) haben - keine Anwendung auf rein innerstaatliche Sachverhalte das wäre ja hier der Fall...soweit ich weiß gilt die VO auch für Tschechien...falls ich mich irre, hoffe das jemand mich dann verbessert |
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| hm. DanaS...... und was ist dann mit Art. 15 Abs.3 EuGVVO? es handelt sich ja um einen Beförderungsvertrag, siehe oben. |
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| AW: In Tschechien oder in Deutschland? |
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| AW: In Tschechien oder in Deutschland? die werden ausgerechnet nicht von § 15 III EuGVVO erfasst, es sei denn es handelt sich um Pauschalreisen...da müsste man mal in ein Kommentar schauen, wie das bei Beförderungsverträgen ist... |
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| AW: In Tschechien oder in Deutschland? Ne, steht kein Gerichtsstand drin. |
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