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In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Dies ist eine Diskussion zu In Klagezustellung Name falsch geschrieben innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 09:14
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In Klagezustellung Name falsch geschrieben

folgender fiktiver Fall:

In einer Schadensersatzangelegenheit verklagt A die Person B.

Im Vorfeld fand bereits Schriftverkehr zwischen den beiden Anwälten der Beteiligten statt.
Der Anwalt des Klägers hat in den jeweiligen Schriftstücken den Namen von B jedes Mal falsch geschrieben.
Der Anwalt von A hat in seinen Schriftstücken den Namen seines Mandanten korrekt geschrieben, nicht jedoch explizit auf die falsche Schreibweise hingewiesen.

Nun ist der Name der angeklagten Person selbst in der gerichtlich zugestellten Klageerhebung falsch geschrieben.

Fragen:
  • Kann die angeklagte Person einfach die Annahme verweigern mit der Begründung, der Empfänger existiert nicht an dieser Adresse?
  • Fall ja, kann der Kläger aus der Annahmeverweigerung resultierende Zusatzkosten von B verlangen oder ist er (bzw. sein Anwalt) selbst Schuld, wenn sie salopp gesagt zu blöd sind, einen Namen korrekt zu schreiben.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 16:48
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AW: In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Geh mal tief in dich: glaubst du wirklich, dass jeder blöde Schreibfehler einen Zustellungsmangel begründet? Oder ist da nicht eher der Wunsch der Vater des Gedankens?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 18:44
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AW: In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Es geht mir nicht um jeden blöden Schreibfehler.

Ich sehe es durchaus schon als nicht unerheblich an, wenn die angeklagte Person falsch geschrieben ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 20:52
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AW: In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Geh mal tief in dich: glaubst du wirklich, dass jeder blöde Schreibfehler einen Zustellungsmangel begründet? Oder ist da nicht eher der Wunsch der Vater des Gedankens?
Grundsätzlich stimme ich Clown zu.

Bevor ich mich allerdings zu einer Bewertung des Sachverhalts durchringe, noch eine Frage:
Ist der Name komplett ein anderer oder nur falsch geschrieben?

Bei Beantwortung dieser Frage wird der Fragesteller vermutlich selbst schon merken, in welche Richtung die Beantwortung seiner ursprünglichen Frage geht...
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #5 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 09:22
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AW: In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Sowohl im Vornamen wird statt eines "c" ein "tz" verwendet, als auch im Nachnamen werden mehere Buchstaben hinzugepfuscht, die diesen nicht gerade trivial verändern, Beispiel: Aus Koslowski wird Kisolowska
Auch der Straßenname wurde durch einen Zusatz verändert, Beispiel: Aus Birkweg wurde Birkenweg.

Mit Phantasie und gutem Willen könnte man den richtigen Namen erkennen.

Aber auch im vorangegangenen Schriftverkehr zwischen den Anwälten hat die gegenerische Seite den Namen immer wieder sehr kreativ falsch geschrieben, sodass man schon fast von Vorsatz, zumindest aber von Ignoranz ausgehen kann. Die vorangegangenen Schreiben wimmelten vor Rechtschreibfehlern, dass man meinen könnte, der Anwalt sei Analphabet. Das so etwas eine Kanzlei verlässt, ist schon peinlich...
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 17:16
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AW: In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Ich sehe es durchaus schon als nicht unerheblich an, wenn die angeklagte Person falsch geschrieben ist.
Das kannst du so sehen. Das deutsche Recht kümmert so etwas nicht. Minima non curat praetor.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 18:28
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AW: In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Minima non curat praetor.
Möglicherweise aber der Gerichtsvollzieher...
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  #8 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 20:55
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AW: In Klagezustellung Name falsch geschrieben

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Im Vorfeld fand bereits Schriftverkehr zwischen den beiden Anwälten der Beteiligten statt.
Somit hat B und der Anwalt von B es bestätigt, daß es sich in der falschen Schreibweise des Namens tatsächlich um die Person B handelt.

Zitat:
Der Anwalt von A hat in seinen Schriftstücken den Namen seines Mandanten korrekt geschrieben, ...
Sie meinten den Anwalt von B!
__________________
"Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac
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