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im verfahren kommt entgangener gewinn hinzu

Dies ist eine Diskussion zu im verfahren kommt entgangener gewinn hinzu innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 06.04.2011, 12:11
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im verfahren kommt entgangener gewinn hinzu

hi,nehmen wir mal an, es läuft schon ein prozeß wegen rücktritt von einem kaufvertrag und jetzt erst-also nach klageeinreichung und klageerwiderung aber noch vor termin-will kläger noch entgangenen gewinn geltend machen.

ist das dann eine klageerweiterung? reicht ein einfaches schreiben mit bezug zur klageschrift und mit dem antrag "der beklagte wird verurteilt an den kläger X euro zu bezahlen" + begründung?

was wär eigentlich, wenn man das urteil erst abwartet und danach in neuen verfahren entgangenen gewinn verlangt? würde das gehen oder gebe es probleme?

danke für antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2011, 12:14
V.I.P.
 
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AW: im verfahren kommt entgangener gewinn hinzu

Immer wenn der Kläger mehr fordert als bislang beantragt, ist das natürlich eine Klageerweiterung. Das tut man durch entsprechendes Schreiben ans Gericht in genannter Form (im Missverständnissen vorzubeugen gesamten neuen Antrag und Begründung nennen). Alternativ kann man das auch nach dem ersten Urteil machen. Kostet halt nochmal extra Gerichtsgebühren und dauert wieder. Eine Klageerweiterung ist in vielen Fällen sinnvoller, gerade weil die Gerichte gern eine abschließende Lösung erreichen wollen (aber ohne Zustimmung der Parteien nicht erzwingen können).
Gruß
Marcus
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