Dies ist eine Diskussion zu Hilfsmittel im Zivilprozess? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Hilfsmittel im Zivilprozess? Ich hätte mal eine sehr bestimmte Frage! A liefert sich einen Rechtsstreit. Es wurde ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht das aber gleichzeitig auch ein größeres Landgericht ist. A möchte dem Gericht einen Sachverhalt visuell veranschaulichen und würde dies gerne an einer Art Tafel machen. Ist es möglich die Gerichtsdiener zu bitten ein Whiteboard oder eine beschreibbare Tafel im Gerichtssaal aufzubauen? Die Frage interessiert mich brennend. Über Antworten wäre ich sehr dankbar! |
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| AW: Hilfsmittel im Zivilprozess? man kann sowas stets beim Richter schriftsätzlich beantragen. Sinn macht das aber wenig, da alles durch vorbereitende Schriftsätze (§129 ZPO) vorbereitet werden muss, sprich: Die Konkretisierung des Vortrags durch Tafelbilder im Termin ist regelmäßig nach § 296 ZPO verspätet. Und damit unbeachtlich. Man sollte also, wenn etwas besser visuell dargestellt werden kann (bei Verkehrsunfällen kommt das ja häufig in den Prozessen vor), dies durch ein Schaubild im Schriftsatz tun, ein Bild ebenda, eine Skizze oder was auch immer. Damit nimmt man dem Richter/ der Richterin auch den Ärger, selbst unvorbereitet zu sein!
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Hilfsmittel im Zivilprozess? Danke Defendant! Der A hat sich entschieden sein Glück dennoch zu versuchen und die Verspätung zu entschuldigen. Vielleicht vermag der Richter dem noch ausnahmsweise zuzustimmen. |
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