Dies ist eine Diskussion zu Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| in einem fiktiven Fall hat ein Kläger eine bedingte Klage erhoben. Über die vier Klageanträge mit einem Streitwert von über 12.000.- Euro wird vorab über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden was bis jetz schon Monate dauert. Nun droht in ein paar Monaten eine Verjährung des Klageantrags zu 1). Ist es möglich den entsprechenden Gerichtskostenvorschuss für diesen einzelnen Klageantrag zu zahlen um eine schnelle Rechtshängigkeit herbeizuführen? Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar! |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren Das Stellen des PKH-Antrages hat die Verjährung bereites gehemmt! Wenn das Gericht über den Antrag nicht entscheidet, kann auch nicht von 'Stillstand des Verfahrens' die Rede sein, so daß die Verjährung derzeit gehemmt ist. |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren Seit wann kann man denn bedingt Klage erheben? |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren Zitat:
Der Gegenseite wird vor der Bewilligung rechtliches Gehör geboten. Man kann mehr oder weniger davon ausgehen, dass wenn PKH bewilligt wird, die Klage auch erfolgreich sein wird. Bei Ablehnung bekommt man durch die sofortige Beschwerde eine vollständige Außeinandersetzung mit dem Streitstoff und dem nächsthöheren Gericht für nur 50€. Ich bin mir in diesem fiktiven Fall nicht so sicher über die Verjährungshemmung. Die Klage wurde halt eben noch nicht zugestellt. |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren In der Tat, wenn ich ganz wild nachdenke müsste es doch möglich sein einen einzelnen Klageantrag hängig zu bekommen ohne dass es für das PKH Verfahren schädlich wäre. |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren Also ich hab das mal so gelernt, dass das nicht geht. daher schickt man auch für die PKH-Prüfung immer nur einen nicht unterschriebenen klageentwurf mit. Auch in der Berufung geht das nicht mit der Einlegung unter der Bedingeung PKH. In diesem Fall ist nur ein Wiedereinsetzungsantrag immer erfolgreich. Andererseits hab ich das selbst schonmal erlebt, dass ne Klage eintrudelte unter der Bedingung der Bewilligung von PKH (wobei der Tölpel von Anwalt sich da auch nicht gerade sonderlich klar ausdrückte). daraufhin gabs dann auch ne Frist zur Stellungnahme (also quasi wie ne klageerwiderung). Hast du denn ne Fundstelle wegen der bedingten Klageerhebeung? |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren "Zur Zulässigkeit der durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingten Klageerhebung" von RA Dr. Christopher Woitkewitsch, original erschienen in: VuR 05/2005 Heft 5, 161 - 164." Ich habe zur Zeit keinen Zugriff auf Musielak und Co aber die erste Variante die du äußerst ist der Normalfall. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe mit dem Entwurf einer Klage. In diesem Fall wird keinerlei Anhängigkeit herbeigeführt. Die zweite Variante ist in der Literatur streitig, wird aber von den Gerichten oftmals zugelassen. Eine mögliche Formulierung findet sich im fiktiven Fall: Zitat:
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren danke dir. Zieh ich mir morgen ma in der Bib rein |
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| AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren Daß eine bedingte Klageerhebung möglich ist, darüber sind wir uns jetzt einig, richtig? Bleibt die Frage: Führt der PKH-Antrag für die bedingt erhobene Klage bei Bewilligung ebenfalls dazu, daß die Verjährung gehemmt wird? Ich meine ja. Probematisch wird es in der Tat, wenn der PKH-Antrag abgelehnt wird. Da im Ausgangsfall aber davon die Rede ist, daß die Verjährung "in ein paar Monaten" droht, dürfte das Problem vorliegend nicht relevant sein. Steht Verjährung vor der Tür und ist man sich nicht sicher, ob PKH bewilligt wird, dann sollte man auf eine schnelle Entscheidung drängen oder aber den verjährungsbedrohten Antrag von der Bedingtheit ausnehmen bzw. nach Ablehnung schnellstens die Zustellung demnächst veranlassen. |
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