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Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Dies ist eine Diskussion zu Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 16:25
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Question Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Hallo Leute,

in einem fiktiven Fall hat ein Kläger eine bedingte Klage erhoben. Über die vier Klageanträge mit einem Streitwert von über 12.000.- Euro wird vorab über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden was bis jetz schon Monate dauert.

Nun droht in ein paar Monaten eine Verjährung des Klageantrags zu 1). Ist es möglich den entsprechenden Gerichtskostenvorschuss für diesen einzelnen Klageantrag zu zahlen um eine schnelle Rechtshängigkeit herbeizuführen?

Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!
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Alt 17.11.2011, 18:03
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Das Stellen des PKH-Antrages hat die Verjährung bereites gehemmt! Wenn das Gericht über den Antrag nicht entscheidet, kann auch nicht von 'Stillstand des Verfahrens' die Rede sein, so daß die Verjährung derzeit gehemmt ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 18:42
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Seit wann kann man denn bedingt Klage erheben?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 19:18
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Seit wann kann man denn bedingt Klage erheben?
Das geht. Erhebung der Klage nur unter Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Das ist auch gar nicht mal so schlecht. Der Richter ist daraufhin verpflichtet alle Beweise durchzugehen und evtl. sogar einen Gütetermin anzuberaumen. Es enstehen weder Gerichtskosten noch kann die Gegenseite irgendwelche Kosten geltend machen.

Der Gegenseite wird vor der Bewilligung rechtliches Gehör geboten.
Man kann mehr oder weniger davon ausgehen, dass wenn PKH bewilligt wird, die Klage auch erfolgreich sein wird. Bei Ablehnung bekommt man durch die sofortige Beschwerde eine vollständige Außeinandersetzung mit dem Streitstoff und dem nächsthöheren Gericht für nur 50€.

Ich bin mir in diesem fiktiven Fall nicht so sicher über die Verjährungshemmung. Die Klage wurde halt eben noch nicht zugestellt.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 20:11
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Und wenn PKH abgelehnt wurde gilt die Klage nicht als erhoben, was fatal ist, wenn die Forderung dann bereits verjährt ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 21:03
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

In der Tat, wenn ich ganz wild nachdenke müsste es doch möglich sein einen einzelnen Klageantrag hängig zu bekommen ohne dass es für das PKH Verfahren schädlich wäre.
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Alt 17.11.2011, 22:09
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Also ich hab das mal so gelernt, dass das nicht geht. daher schickt man auch für die PKH-Prüfung immer nur einen nicht unterschriebenen klageentwurf mit. Auch in der Berufung geht das nicht mit der Einlegung unter der Bedingeung PKH. In diesem Fall ist nur ein Wiedereinsetzungsantrag immer erfolgreich.
Andererseits hab ich das selbst schonmal erlebt, dass ne Klage eintrudelte unter der Bedingung der Bewilligung von PKH (wobei der Tölpel von Anwalt sich da auch nicht gerade sonderlich klar ausdrückte). daraufhin gabs dann auch ne Frist zur Stellungnahme (also quasi wie ne klageerwiderung).

Hast du denn ne Fundstelle wegen der bedingten Klageerhebeung?
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Alt 17.11.2011, 23:35
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

"Zur Zulässigkeit der durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedingten Klageerhebung" von RA Dr. Christopher Woitkewitsch, original erschienen in: VuR 05/2005 Heft 5, 161 - 164."

Ich habe zur Zeit keinen Zugriff auf Musielak und Co aber die erste Variante die du äußerst ist der Normalfall. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe mit dem Entwurf einer Klage. In diesem Fall wird keinerlei Anhängigkeit herbeigeführt.

Die zweite Variante ist in der Literatur streitig, wird aber von den Gerichten oftmals zugelassen. Eine mögliche Formulierung findet sich im fiktiven Fall:

Zitat:
Vorab wird beantragt , dem Kläger für die Klage Prozesskostenhilfe zu gewähren und xy beizuordnen.
Daraufhin erreichte den fiktiven Kläger ein Schreiben des Gerichts in welchem darauf hingewiesen wurde, dass der Gegenseite rechtliches Gehör geboten wird nebst Abschriften der Mitteilungen an die Beklagten. In der Mitteilung an jene steht explizit drin, dass hiermit kein Rechtsstreit anhängig gemacht wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 23:42
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

danke dir. Zieh ich mir morgen ma in der Bib rein
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Alt 18.11.2011, 09:44
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AW: Herbeiführung der Rechtshängigkeit trotz PKH-Verfahren

Daß eine bedingte Klageerhebung möglich ist, darüber sind wir uns jetzt einig, richtig? Bleibt die Frage: Führt der PKH-Antrag für die bedingt erhobene Klage bei Bewilligung ebenfalls dazu, daß die Verjährung gehemmt wird? Ich meine ja. Probematisch wird es in der Tat, wenn der PKH-Antrag abgelehnt wird. Da im Ausgangsfall aber davon die Rede ist, daß die Verjährung "in ein paar Monaten" droht, dürfte das Problem vorliegend nicht relevant sein.

Steht Verjährung vor der Tür und ist man sich nicht sicher, ob PKH bewilligt wird, dann sollte man auf eine schnelle Entscheidung drängen oder aber den verjährungsbedrohten Antrag von der Bedingtheit ausnehmen bzw. nach Ablehnung schnellstens die Zustellung demnächst veranlassen.
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