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Herausgabe verweigert!

Dies ist eine Diskussion zu Herausgabe verweigert! innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 13:35
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Herausgabe verweigert!

Angenommen A war mit B 2 Jahre liiert, und nun ist die Beziehung in die Brüche gegangen.

A hat eine Spiegelreflexkamera (im Wert von 600€) die hauptsächlich von B genutzt wurde und diese Kamera befindet sich noch in der Wohnung von B.
B behauptet nun sie sei nicht im Besitz dieses Gegenstandes, A weiß aber dass B die Kamera hat. (B macht regelmäßig Aufnahmen von den eigenen Meerschweinchen^^)

Zudem hat B während der Beziehung einen Zweitschlüssel für die Wohnung von A bekommen, diesen möchte B auch nicht herausgeben.

Da A die Wohnung zum 1 Dez. gekündigt hat, stellt dies nun ein Problem da, weil A bei der Wohungsübergabe verpflichtet ist alle Schlüssel zurück zu geben. Da es sich bei einem der Schlüssel um ein Zentralschlüssel handelt, könnten enorme Kosten auf A zukommen.

Wie sollte A nun vorgehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 12:31
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AW: Herausgabe verweigert!

Das gehört aber in das Forum "Bürgerliches Recht allgemein".

Die Kamera ist Eigentum des A. A müsste B aus § 985 BGB auf Herausgabe der Kamera verklagen. Wenn B behauptet, dass er/sie die Kamera nicht hat gibt es ein Problem: A ist beweisbelastet für den Besitz von B.

Der Schlüssel ist (höchstwarscheinlich) Leihe. Wiederum müsste auf Herausgabe geklagt werden. Diesmal jedoch nicht aus § 985 BGB sondern aus § 604 BGB. Hier ist der A wiederum beweisbelastet für den Besitz von B.

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