
07.04.2011, 20:53
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1
| |
| Haft oder gemeinnützige Arbeit Folgendes könnte sich theoretisch zutragen:mal angenommen ein Bürger,alleinerziehend mit 2 Kindern,stotterte eine Strafe wegen eines trunkenheitsdelikts regelmäßig mit 25 Euro ab.Nun bekam er heute(7.4.2011) Post zum Haftantritt für 25 Tage.Die Post wurde am 10.3.2011 geschrieben,man bot in diesem Schreiben auch alternativ einen Antrag auf Sozialstunden an.Zwischenzitlich ist diese Person verzogen und hat sich auch umgemeldet.Dieerneut zugestellte Post trug auf dem Stempel das datum vom 5.4.2011..Frist ablauf war auf dem Schriftstück 7 tage nach zustellung.Was ist wenn er auch noch arbeitslos ist,aber unbedingt sich dazu bereit erklärt gemeinnützige Arbeiten zu tätigen? |