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Gültigkeit der Prozessvollmacht

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit der Prozessvollmacht innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 15.07.2011, 18:21
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Gültigkeit der Prozessvollmacht

Hallo, liebe Forenmitglieder,

mal angenommen, dass Person A aufgrund einer Nachbarschaftsstreitigkeit mit Person B Post von Rechtsanwalt C bekommt. Der RA C legt keine Prozessvollmacht bei.
Person A fordert den RA C auf, die Vollmacht nachzureichen, bis dahin betrachte er das Schreiben des RA als gegenstandslos.
RA C übersendet nach ein paar Tagen die Prozessvollmacht. Allerdings trägt die Vollmacht ein späteres Datum als das ursprüngliche Schreiben an A.
Hat das ursprüngliche Schreiben an A damit jetzt Gültigkeit, oder muss RA C das Schreiben neu mit einem Datum ausstellen, das das Datum der Prozessvollmacht oder später trägt, denn zum Zeitpunkt der Austellung des Schreibens an A war er ja noch nicht im Besitz einer Prozessvollmacht.
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