Dies ist eine Diskussion zu Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Ich dachte bisher immer, dass es lediglich um die Vollstreckung geht im ZV-Verfahren. |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Was soll der Mist Laienfragen..., |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Dann antworte doch bitte, wenn es so einfach ist. |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Wenn man mir den Grund nennen könnte für diese Vorgehensweise... Dieser ist ja sogar noch relativ freundlich... am Besten ist die einsturzgefährdete Bude ohne Wasser etc. |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Wenn du nichts vernünftiges beizutragen hast, dann halte dich doch bitte von meinem Thread fern. Danke |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Soweit ich weiß prüft der Rechtspfleger doch nur die Schlüssigkeit der dargelegten Forderung. Also größtenteil Formsachen. Was meinst du denn mit "Rechtmäßigkeit der Forderung". |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? MB erlassen. Nur Teilwiderspruch. VB erlassen, vollständig widersprochen. Das Verfahren soll sich bereits im Klageverfahren befinden. Es scheint als prüfe der Richter in diesem fiktiven Fall, ob die Forderung tatsächlich besteht. Trotz vorliegendem MB, also bereits titulierter Forderung. Im Übrigen hat der Anspruchsteller bekanntgegeben, dass eine größere Summe, als vom Teilwiderspruch umfasst, bereits gezahlt wurde. Daher rührt die Frage, ob grundsätzlich der Anspruch nochmal geprüft wird. |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Ich glaube da besteht ein Missverständnis. Eine Titulierung besteht erst nach einem Vollstreckungsbescheid, nicht schon nach dem Mahnbescheid. Wird gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, geht das Verfahren ins streitige Verfahren über. Es erfolgt dann eine umfassende Prüfung. |
| |||
| AW: Prüfung Rechtmäßigkeit MB bei ZV? Der MB ist kein Titel. Also Einspruch gegen den VB. Danach streitiges Verfahren. In dem die Begründetheit der Forderung - wie nach jedem zulässigen Einspruch - in vollem Umfang geprüft wird. Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rechtmäßigkeit von Schattenhaushalten u.a. | Staats- und Verfassungsrecht | 17.11.2011 14:57 |
| Rechtmäßigkeit von Verkehrskontrollen | Recht, Politik und Gesellschaft | 21.11.2010 09:24 |
| Rechtmäßigkeit von unbezahlter Arbeit? | Sozialrecht | 01.06.2009 17:47 |
| Rechtmäßigkeit der Androhung | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 11.05.2007 11:11 |
| Rechtmäßigkeit KV-Beitragsnachforderung | Sozialrecht | 02.06.2006 23:21 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios