Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gibt es keinen Kuckuck mehr?

Dies ist eine Diskussion zu Gibt es keinen Kuckuck mehr? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 16:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
Gibt es keinen Kuckuck mehr?

Die Welt ist voller fiktiver Fallen.
Einmal angenommen, der A hat einen rechtskräftigen Titel gegen B und beauftragt den Gerichtsvollzieher. Zu diesem Zeitpunkt ist noch keine eV abgegeben. Der GV geht vorbei, kriegt auch 10 % der Forderung, klebt aber keinen Kuckuck auf das Auto und einen Anhänger, obwohl bereits im Antrag des A die Pfändung dieser Sachen beantragt wurde. Nach dem Besuch des GV verkauft der B das Auto und den Anhänger an die Schwester und die wo immer gelandete Geldzahlung ist fort. Auto und Anhänger benutzt nach wie vor der B. Danach hat der B die eV beim GV abgegeben. Und das wars? Smiley Mac
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 22:25
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 296
100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)100% positive Bewertungen (296 Beiträge, 23 Bewertungen)  
AW: Gibt es keinen Kuckuck mehr?

Eine Frage dazu:
Kann man denn auf ein Auto einen "Kuckuk" kleben?
Wird da nicht der "Brief" festgehalten?

Das Gleiche gilt für den Anhänger.

Möglicherweise hat ja der GV hier einen Fehler gemacht. Haftet er dem Gläubiger für diesen Fehler? Muß jetzt der GV an den Gläubiger zahlen?

pauline
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 12:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Gibt es keinen Kuckuck mehr?

Hm, gute Fragen. Aber mit dem GV möchte man sich nicht unbedingt anlegen.

Im Prinzip ist das ja ales mauchelmauchel, was von Deutschland noch gefördert wird. Wie könnte man die Schwester drankriegen? Sie hat ja mit dem Betrieb nichts zu tun, außer dass sie ihren Namen hergibt. Ich bezweifle, dass sie irgendetwas mit den geschäftlichen Dingen zu tun hat. Kann man solche Leute nicht irgendwie aushebeln? Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 14:12
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2004
Alter: 31
Beiträge: 499
94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)  
AW: Gibt es keinen Kuckuck mehr?

Der PKW ist grundsätzlich bewegliches Vermögen und kann auch gepfändet werden - außer, wenn er unpfändbar ist. Logisch oder? Das ist er dann, wenn er zur Ausübung des Berufs notwendig gebraucht wird. Und wnen ich Von Auto und Anhänger lese, dann liegt diese Konstellation doch schon sehr nahe. Da muss mann dann im Einzelfall gucken, ob nicht doch noch was geht, und wie das alles so ist, mit der tatsächlichen Notwendigkeit.

Die zweite "Baustelle" (wie passend) ist die Übertragung von Vermögensbestandteilen, um sie der Zwangsvollstreckung vorzuenthalten. Der Verkauf an nahe Verwandte ist da eine immer wieder gerne bemühte Konstellation, der man jedoch mit den Instrumenten des Anfechtungsgesetzes begegnen kann.

Ob eine Gläubigerbenachteiligung vorliegt, muss man dann im Einzelfall klären.

die Jana
__________________
fiat iustitia et pereat mundus.

...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 10:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Gibt es keinen Kuckuck mehr?

Sehr richtig und man muss eig. nix mehr ergänzen.
Einfacher läge der Fall, wenn der PKW verschenkt wurde- dort ist die Darlegungslast nicht so groß. Wenn der PKW durch den Schuldner noch weiter genutzt wird, dann sollte der GV ihn dennoch pfänden (sofern er überhaupt pfändbar ist, s.o.). Die Schwester wäre denn auf die Drittwiderspruchsklage verwiesen, der man aber mit der Einrede aus dem schon erwähnten AnfG entgegen treten könnte.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Arbeitgeber gibt keinen unbefristeten Vertrag Allgemeines Juristenforum 31.07.2009 00:19
Arbeitgeber gibt keinen Freizeitausgleich für geleisteten Feiertag Arbeitsrecht 01.12.2008 13:07
scheidung von einem amerikaner zu dem es keinen kontakt gibt Familienrecht 23.07.2008 14:12
Vermieter hat wohl keinen mietvertrag mehr ? Mietrecht 29.10.2007 09:31
keinen Plan mehr Arbeitsrecht 30.08.2006 12:49





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN