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GEZ Inkasso

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Inkasso innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 11:03
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Question GEZ Inkasso

Gestern in der Runde diskutierten wir über folgenden fiktiven Fall:

Jemand ohne Einkommen stellte Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren.
Angenommen wurde kein Selbstverschulden wie z.B. eine Sperre durch Verstöße gegen Auflagen/selber gekündigt o.Ä. Es ist klar, dass viele Fälle bei Gerichten, in den Staatsanwaltschaften teilweise ein Jahr und länger liegen, bevor sie ein Mensch in die Hand nimmt und bearbeitet. Bei Behörden wie Jobcentern etc. sieht es ählich aus. Es bestünde Anspruch, wurde aber noch nicht bearbeitet.

Dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Die GEZ drohte mit Strafverfolgung.
Nach jähem Nervenkrieg brach die Person psychisch und physisch ein und zahlte per Überweisung mit dem Vermerk: UNTER VORBEHALT. Sein Vorbehalt bezog sich hierauf, dass diese Forderung sowie diese Regelung im Staatsvertrag nicht rechtmäßig sei. Er fühlte sich durch den Staat bedroht, überlegte, ob er straffällig werden solle, um der Strafe zu entgehen. Vollkommen nachvollziehbar für unsere Gruppe gestern. Es wird etwas gefordert, was man nicht erbringen kann und Widerstand wird per Staatsvertrag ausgeschlossen. Da stand plötzlich das Wort Diktatur im Raum. Nun wurden Säumniszuschläge erhoben. 5 Jahre danach sollte diese Person ein Schreiben der GEZ Inkasso erhalten. Hier wurde wie bei Allem in der Geschichte umgeschrieben. Aus Säumniszuschlägen wurden Gebühren gemacht.

Frage: Darf die GEZ über Jahre auf Säumniszuschläge Säumniszuschläge erheben, obwohl die Rundfunkgebühren exklusive der damaligen Säumniszuschläge beglichen wurden, mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt"?

Zweite Frage: Darf die GEZ aus Säumniszuschlägen Gebühren machen?

Dritte Frage: Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Säumniszuschlägen und Mahngebühren?

Und vierte Frage: Kann die GEZ auch für Säumniszuschläge einen Vollstreckungsbefehl erwirken?

Wir überlegten, wie man sich gegen solche "Vereine" zur Wehr setzen kann. Eingefallen ist uns das P-Konto, womit es die nächsten Schwierigkeiten mit der Bank gäbe, weil die das sehr ungerne einrichten. Gehört habe ich einmal, dass sich Gebührenpflichtige an die zuständige Amtskasse wenden können, um eine Sperre gegen eine anstehende GEZ-Vollstreckung zu erwirken. Man müsse allerdings alles nachvollziehbar darlegen, dass die GEZ eine unzulässige Rechtsausübung anstrebt.

5.: Wer hat darüber etwas gelesen?

Sechste Frage: Wie sieht es mit der Verjährung aus? Im Raum stehen 3 Jahre + ... und keine Verjährung.
__________________
Wer Albert Einstein zitiert, der glaubt auch jeden Scheiß!
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Alt 28.10.2011, 19:24
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AW: GEZ Inkasso

Die Verjährung würde ich bei 4 Jahren, gerechnet von Sylvester des Jahres, vermuten.
Das ist jedenfalls die Frist bei Krankenkassenbeiträgen der GKK. Also auch einer Behörde.

pauline
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