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Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden. innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  • 1 Post By Brati
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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 03:13
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Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Student A wohnt in 3 Zimmer WG mit dem Studenten B. Student B hat Schulden und wird seitens der Gerichtvollziehers aufgesucht. (angekündigt)
Student A und B nutzen gemeinsam das Wohnzimmer, A hat ein Zimmer und B hat auch ein Zimmer.
Student A hat eine gute teure HI/FI Anlage, TV… im Wohnzimmer stehen, außerdem hat er in seinen Zimmer ein Größeres Monitor + PC stehen.
Wie soll sich Student A verhalten damit sein Eigentum nicht seitens des Gerichtvollziehers beschlagnahmt wird?
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Alt 08.02.2012, 09:25
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AW: Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Gar nicht, weil er da nix machen kann. Der GV prüft keine Eigentumslage, sondern pfändet das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet. Es ist dann an dem Dritten sich gegen die Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen, in diesem Fall mit einer Drittwiderspruchsklage nach 771 ZPO beim zuständigen Vollstreckungsgericht. Die Beweislast liegt dann bei ihm.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 13:17
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AW: Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

@Brati Vielen Dank

Wie kann man praktisch beschreiben, interpretieren, was bedeutet "Gewahrsam des Schuldners" in einer WG?

Wie lange würde die Drittwiderspruchsklage nach 771 ZPO laufen? Kostet das was? Wie sehen dann die Erfolgsaussichten bitte?

Der Student A hat so genug zu tun und möchte in jedem Fall die Gerichte vermeiden. Bleibt ihn dann nur der Auszug übrig? Der Auszug (Mietsicherheit e.t.c.) sind auch mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden.

Wenn es aber ihn der Auszug als einzige Möglichkeit übrieg bleibt dann müsste er seine Sachen in seinen Zimmer bis zum Auszug absperren und das Zimmer abschliessen?

Oder sind die Sachen des Studenten A auch in seinen Zimmer abgeschlossen vor dem GV nicht sicher?

Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit als Auszug bitte?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 14:57
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AW: Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Gewahrsam des Schuldners heißt, dieser muss die sog. tatsächliche Sachherrschaft inne haben. Es muss also klar erkennbar sein, durch räumliche Trennung der Zimmer oder der Fächer im Kühlschrank, was dem A und was dem B gehört. Wenn der GV nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen ist, wird es ihm aber sanisch vorkommen, wenn bei A nur ne Matratze und ein Telefonbuch im Zimmer liegt, wärend bei B zwei Fernseher und 3 Stereoanlagen aufgestellt sind. Was er in einem solchen Fall dann macht, weiß ich nicht.
Für den, dessen Hab und Gut gepfändet wurde, bleibt einzig der gerichtliche Weg. Die Kosten sind abhängig vom Wert des Gegenstandes oder der Forderung, für die gepfändet wird- ja nach dem, welcher Wert geringer ist. Im anzustrebenden Verfahren gelten aber die normalen Kostenfolgen, also wer verliert der zahlt.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 21:08
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AW: Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Probleme tauchen für den Gläubiger aber dadurch auf, dass hier an den Sachen im Wohnzimmer jedenfalls Mitgewahrsam, an den Sachen in A`s Zimmer sogar Alleingewahrsam des A besteht.
Diese sind entsprechend § 809 ZPO damit nur mit Zustimmung des A pfändbar.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 01:46
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AW: Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Zitat:
Zitat von Tom27 Beitrag anzeigen
Diese sind entsprechend § 809 ZPO damit nur mit Zustimmung des A pfändbar.
Das verstehe ich nicht. Der A hat recht wenig mit dem B zu tun. Die kennen sich erst kaum. Der A möchte nichts mit den Problemen des B zu tun haben und würde keine Zustimmung zu irgendwelchen Massnahmen gegen den B erteilen.

Der A will sich von dem B distanzieren nicht einmischen, seine Ruhe haben aber vor allen eigenes Eigentum Schützen.
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Alt 09.02.2012, 08:00
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AW: Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Falls der Gerichtsvollzieher bei Euch vorbei kommt, halte in jedem Fall die Rechnungen (Originale) für die Geräte (am besten Kaufverträge wo Dein Name als Käufer aufgeführt ist) bereit und lege Ihm diese vor. Er wird dann von einer Pfändung absehen.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 17:51
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AW: Gerichtsvollzieher Pfändung/ Vollstreckung als dritte vermeiden.

Vielen Dank für alle Antworten.

Ich wollte jedoch noch etwas hinzufügen und Fragen ob das eine Rolle spielt?
1. Der Student A hat ein Mietvertrag, alle Kaufbeläge aber ist in der WG nicht gemeldet.
2. Der Student B macht dem GV die Tür nicht auf.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 12:32
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Zitat:
Was heißt denn "in der WG nicht gemeldet"? > meinst Du beim Einwohnermeldeamt?
Ja.

Der Student A macht sich sorgen, was passieren könnte während er nicht zu Hause ist? Der A hat keinen Zugang zu GV und der B ist auf das Thema GV nicht ansprechbar...
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  #10 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 18:45
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Vielen herzlichen Dank für alle Infos.
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