Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid heute hab ich wieder eine fiktive Frage zu stellen. Also: Eine Person lehnt eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Geldforderung eines Notars ab. Sie telefoniert mit seinem Büro und erklärt sich. Daraufhin flattern mehrere Mahnungen des Notars ein. Die Person denkt sich, soll er mal - wenn der ein Mahnbescheid kommt, lege ich Widerspruch ein. Es kommt aber kein Mahnbescheid, sondern ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, in dem er mitteilt, er sei nun mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Wir nehmen an, es ist mehr ein Schreiben in dem er es mitteilt, besser gesagt: es trägt nicht die Überschrift VOLLSTRECKUNGSBESCHEID. Wie soll die Person am besten reagieren? Sie ist nach wie vor der Meinung, dass der Anspruch absolut ungerechtfertigt ist. Wieso kein Mahnbescheid? Geht das? Nimmt diese Verfahrensweise der Person nicht Fristen weg? Vielen Dank für Euer Interesse! Pfingstgrüße Willibohr |
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| AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid Das war wohl eher die vollstreckbare Kostenrechnung des Notars und nicht ein Vollstreckungsbescheid, oder?
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid Hört sich ja dubios an. Ich kann aber nur davor warnen auf Schreiben zu reagieren, die zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid vortäuschen sollen. In aller Regel ist das ein klares Indiz dafür, dass die außer heißer Luft nichts in der Hand haben. Ohne Vollstreckungsbescheid soll der Gerichtsvollzieher mal vollstrecken! Vielleicht hat der Gerichtsvollzieher dem alten Schulfreund, der heute Notar ist, aber auch nur einen Gefallen getan? Ist auch nicht unüblich.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid Zitat:
Notar müßte man sein..... Danke für die Antworten. |
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| AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid Dann sollte man vielleicht jetzt zahlen, sonst schaut sich der Gerichtsvollzieher den Inhalt der Schränke usw. mal genauer an... ![]() Und das will doch keiner, oder?
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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