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Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 14:38
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Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid

Hallo Ihr Juristen,

heute hab ich wieder eine fiktive Frage zu stellen. Also:
Eine Person lehnt eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Geldforderung eines Notars ab. Sie telefoniert mit seinem Büro und erklärt sich. Daraufhin flattern mehrere Mahnungen des Notars ein.
Die Person denkt sich, soll er mal - wenn der ein Mahnbescheid kommt, lege ich Widerspruch ein.
Es kommt aber kein Mahnbescheid, sondern ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, in dem er mitteilt, er sei nun mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Wir nehmen an, es ist mehr ein Schreiben in dem er es mitteilt, besser gesagt: es trägt nicht die Überschrift VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.
Wie soll die Person am besten reagieren? Sie ist nach wie vor der Meinung, dass der Anspruch absolut ungerechtfertigt ist.
Wieso kein Mahnbescheid?
Geht das?
Nimmt diese Verfahrensweise der Person nicht Fristen weg?

Vielen Dank für Euer Interesse!
Pfingstgrüße Willibohr
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Alt 14.06.2011, 10:41
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AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid

Das war wohl eher die vollstreckbare Kostenrechnung des Notars und nicht ein Vollstreckungsbescheid, oder?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 11:18
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AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid

Hört sich ja dubios an. Ich kann aber nur davor warnen auf Schreiben zu reagieren, die zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid vortäuschen sollen. In aller Regel ist das ein klares Indiz dafür, dass die außer heißer Luft nichts in der Hand haben. Ohne Vollstreckungsbescheid soll der Gerichtsvollzieher mal vollstrecken! Vielleicht hat der Gerichtsvollzieher dem alten Schulfreund, der heute Notar ist, aber auch nur einen Gefallen getan? Ist auch nicht unüblich.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 10:29
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AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid

Zitat:
Zitat von DonCorleone Beitrag anzeigen
Das war wohl eher die vollstreckbare Kostenrechnung des Notars und nicht ein Vollstreckungsbescheid, oder?
Stimmt. Der Notar erteilt sich im zugestellten Schreiben selbst die Vollstreckbarkeit. Er nennt es jetzt "vollstreckbare Ausfertigung".
Notar müßte man sein.....

Danke für die Antworten.
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Alt 16.06.2011, 08:48
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AW: Gerichtsvollzieher ohne vorherigen Mahnbescheid

Dann sollte man vielleicht jetzt zahlen, sonst schaut sich der Gerichtsvollzieher den Inhalt der Schränke usw. mal genauer an...
Und das will doch keiner, oder?
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