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Gerichtsvollzieher, Adressermittlung

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsvollzieher, Adressermittlung innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 10:25
Boardneuling
 
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Question Gerichtsvollzieher, Adressermittlung

Mal angenommen. Person A hat einen Titel gegenüber Person B (Privatschulden). Person A lässt daraufhin, über den Anwalt, einen Gerichtsvollzieher auf B los. Gerichtsvollziher fährt zur letzten Adresse von B. Trifft dort niemanden an. B wohnt dort nicht mehr. Gerichtsvollzieher stellt Rechnung und das wars. Das Spiel macht Person A jedes Jahr.
Ist es nicht möglich, das man den Gerichtsvollzieher zwingt, sich die aktuelle Adresse vom Amt zu holen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 12:10
Junior Mitglied
 
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AW: Gerichtsvollzieher, Adressermittlung

Nein, die Adresse des Schuldners zu besorgen, ist Aufgabe des Gläubigers und nicht des Gerichtsvollziehers.
Dafür sind die entsprechenden Kosten auch Kosten der Zwangsvollstreckung.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 19:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 5
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AW: Gerichtsvollzieher, Adressermittlung

Hallo Tom,

wie kann der Gläubiger am besten die Adresse des Schuldners rausfinden? Das Einwohnermeldeamt gibt doch keine Auskunft, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 08:13
Senior Mitglied
 
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AW: Gerichtsvollzieher, Adressermittlung

Das EMA erteilt Auskünfte, allerdings muß der Gläubiger für diese Dienstleistung zahlen. Wahrscheinlich muß eine Privatperson auch das rechtliche Interesse an einer solchen Auskunft nachweisen, da bin ich mir allerdings nicht sicher. Sollte das der Fall sein, dann sollte es ausreichen, eine Kopie des Titels vorzulegen, um das Interesse (Vollstreckung der Forderng) nachzuweisen.
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