Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gerichtsstandwechsel

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsstandwechsel innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Like Tree3Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 21:20
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 29
Keine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gerichtsstandwechsel

N´Abend,

ich möchte gerne wissen, wie die Vorgangsweise ist beim Antrag auf Gerichtsstandswechsel wegen Unparteilichkeitsbedenken.
Wie geht ein Anwalt in soeinem Fall vor?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Gerichtsstandwechsel

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
Gerichtsstandswechsel wegen Unparteilichkeitsbedenken
Was?
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Gerichtsstandwechsel

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Was?
ICh glaub er meint das das zuständige Gericht befangen sein könnte. Nun kann er uns ja noch erzählen wie er auf diese Idee kommt und ich bin ziemlich sicher, dass wir ihm dann erklären können, dass das nicht geht, was er plant
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:22
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 676
100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)  
AW: Gerichtsstandwechsel

Das ganze Gericht ist befangen??? Seltsame Vorstellung...
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Gerichtsstandwechsel

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Das ganze Gericht ist befangen??? Seltsame Vorstellung...
I sag nix
Ich warte jetzt auf die Erklärung des Threaderstellers, wird bestimmt spannend
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 29
Keine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gerichtsstandwechsel

In dem bestimmten Fall ist das Gericht befangen und tut nicht nur so. (nachgewiesen).

Kann man überhaupt so einfach den Gerichtstand ablehnen?
Wenn ja, wie geht sowas vor sich?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 23:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Gerichtsstandwechsel

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
ICh glaub er meint das das zuständige Gericht befangen sein könnte. Nun kann er uns ja noch erzählen wie er auf diese Idee kommt und ich bin ziemlich sicher, dass wir ihm dann erklären können, dass das nicht geht, was er plant
Ah, ok. Angenommen, es gibt ein zuständiges Gericht, das aber (wegen Befangenheit oder aus anderen Gründen) verhindert ist. Theoretisch ist das ja denkbar, irgendwann sind auch die Vertretungsregelungen erschöpft. (Im Strafprozess könnte das nach mehrfachen Rechtsmittelentscheidungen und Zurückverweisungen noch eher eintreten - aber hier geht es ja um Zivilprozesse.)

Dann bestimmt das nächsthöhere Gericht das zuständige Gericht. Ich bin nicht sicher, aber dabei dürfte es sich (nachdem die Voraussetzungen der Unzuständigkeit geklärt sind, etwa über Ablehnungsgesuche entschieden wurde) um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Tatsache handeln, so dass ein Antrag im engeren Sinne nicht gestellt werden muss, sondern allenfalls eine Anregung gegeben wird. Der RA würde das zuständige, aber verhinderte Gericht darauf aufmerksam machen und ggf. parallel das nächsthöhere um Entscheidung ersuchen.

Wobei ich mich frage, nach welchen Kriterien in einem solchen Fall das nächsthöhere Gericht entscheiden müsste - wenn es von vornherein nur ein zuständiges Gericht und keinen anderen von Gesetzes wegen in Frage kommenden Gerichtsstand gibt. Mir scheint, da ist das Gesetz lückenhaft.

Das alles muss man aber von den oben genannten Voraussetzungen, etwa der Feststellung der Befangenheit, unterscheiden. Solange die Partei nur selbst das Gericht für befangen hält, muss es dies durch Ablehnungsgesuche rechtzeitig geltend machen. Sofern das Gericht wegen der befürchteten Befangenheit aller in Frage kommenden Richter auch über die Ablehnungsgesuche selbst nicht mehr entscheiden kann, ist das Gesuch wiederum an das nächsthöhere Gericht zu richten.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 23:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Gerichtsstandwechsel

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
In dem bestimmten Fall ist das Gericht befangen und tut nicht nur so. (nachgewiesen).
Heisst das, dass alle in Frage kommenden Richter erfolgreich abgelehnt wurden? In einem fiktiven Fall darf man das ja annehmen. Würden wir über einen realen Fall reden, würde ich aber vermuten, dass bislang nur die Partei das Gericht als befangen sieht, aber über Ablehnungsgesuche noch nicht entsprechend entschieden wurde. Oder gibt es hier vielleicht eine Verwechslung, und es soll nicht das ganze Gericht, sondern nur der Richter bzw. die Kammer ausgewechselt werden?

Übrigens: Ein Ablehnungsgesuch ist schon dann begründet, wenn der Richter (objektiv) befangen "tut", selbst wenn er nicht befangen "ist".

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
Kann man überhaupt so einfach den Gerichtstand ablehnen? Wenn ja, wie geht sowas vor sich?
Nein, kann man eben nicht so einfach, weder einzelne Richter noch ein ganzes Gericht. Vermutlich meinst Du auch nur die Ablehnung einzelner Richter, nicht die Ablehnung eines ganzen Gerichts - oder? Mach mal ein Beispiel, sonst reden wir aneinander vorbei.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 23:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Gerichtsstandwechsel

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
In dem bestimmten Fall ist das Gericht befangen und tut nicht nur so. (nachgewiesen).
Hierzu würde mich interessieren wie ein komplettes Gericht mit allen Richter befangen sein kann und was für Beweise man dafür hat? Saßen die alle abends beim Pokern und haben sich darüber unterhalten wie sie dem X mal so richtig eines reinwürgen werden und der X hat das auf Video?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 16:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 29
Keine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rechtssuche hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gerichtsstandwechsel

Hallo zusammen,

also, echte Fälle soll man ja hier nicht nennen, obwohl dieser spezielle Fall mit Sicherheit der Erwähnung wert wäre.
Ich versuche das mal zu "fiktiviern".
Bitte um Nachsicht wegen Fehlern.

Otto Normalverbraucher hat 1000 € Schulden.
Das Vollstreckungsgericht des zuständigen Amtsgerichts streitet sich über 1 Jahr mit Herrn Normalverbraucher wegen der Pfändung, da sein ganzesn Einkommen amtlich abgetreten ist und er selbst Grundsicherung bezieht.
Die Gegnerschaft findet zwar immer wieder neue Ausreden, kommt jedoch nicht durch.

Weil es eine recht intensive Beziehung zwischen dem Kläger / Gläubiger und dem Landgericht gibt, wird das Vollstreckungsverfahren ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes und ohen den Schuldner zu fragen an das Landgericht weiter verwiesen.
Dort geht der Pfändungsbeschluss - wie geplant- durch.

Pferdefuss:
Der Gläubiger rechnet fest damit, dass ihm nun die abgetretenen Einkünfte zugewiesen werden. Also verrechnet er auf dem Schuldkonto die erwartete Summe und zwar bereits fast 3 Wochen vor dem Beschlusstmerin.

Dem Drittschuldnder kommt das spanisch vor und er erwirkt ein Hinterlgeungsverfahren.
Der Gläubiger geht leer aus und manipuliert das Konto erneut, so dass wieder der alte Kontodstan drauf ist.

Der Schuldnder zeigt den Gläubiger wegen Urkundenfälschung ectr. und den Richter wegen Amtsmißbrauch an.
Es geschieht nichts!
Auf Anfrage wird ihm von der Staatsanwaltschaft mitgteielt, seine Strafanzeige wäre wirr und es gäbe null Beweise für das was er vorbrächte.

Der Schuldnder sagt etwas zu laut, dass hier eine Seilschaft am Werk ist und wird wegen Unterlassung verklagt.
Das Gericht (anderer Richter, selbes Gericht) lässt sich den Schuldner aber keineswegs erklären, sondern sagt sofort, die Wahrheit wäre bei Gericht unwichtig und er solle lieber seine Äußerungen zurücknehmen, bevor man ihm auch noch die PKH verweigert.
Der Schuldnder nimmt alles zurück, obwohl er sich sicher ist, dass es kein ordentliches Verfahren war.

Im Folgenden bekommt der Schuldnder Beweise für erhebliche Straftaten des Gläubigers an die Hand.
Diese Streitsachen sollen nun wieder vor dem besagten Landgericht ausgestritten werden.
Der Schuldnder lehnt das Gericht ab.

Der Rechtsanwalt sagt, das geht nicht und möchte bei diesem Gerichtsstand bleiben.

Was soll der Schuldner machen, um zu einem gerechten Urteil zu kommen?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN