Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsstandwechsel innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Gerichtsstandwechsel ich möchte gerne wissen, wie die Vorgangsweise ist beim Antrag auf Gerichtsstandswechsel wegen Unparteilichkeitsbedenken. Wie geht ein Anwalt in soeinem Fall vor? |
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| AW: Gerichtsstandwechsel
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Gerichtsstandwechsel ICh glaub er meint das das zuständige Gericht befangen sein könnte. Nun kann er uns ja noch erzählen wie er auf diese Idee kommt und ich bin ziemlich sicher, dass wir ihm dann erklären können, dass das nicht geht, was er plant
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| AW: Gerichtsstandwechsel Das ganze Gericht ist befangen??? Seltsame Vorstellung... |
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| AW: Gerichtsstandwechsel I sag nix ![]() Ich warte jetzt auf die Erklärung des Threaderstellers, wird bestimmt spannend
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| AW: Gerichtsstandwechsel In dem bestimmten Fall ist das Gericht befangen und tut nicht nur so. (nachgewiesen). Kann man überhaupt so einfach den Gerichtstand ablehnen? Wenn ja, wie geht sowas vor sich? |
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| AW: Gerichtsstandwechsel Zitat:
Angenommen, es gibt ein zuständiges Gericht, das aber (wegen Befangenheit oder aus anderen Gründen) verhindert ist. Theoretisch ist das ja denkbar, irgendwann sind auch die Vertretungsregelungen erschöpft. (Im Strafprozess könnte das nach mehrfachen Rechtsmittelentscheidungen und Zurückverweisungen noch eher eintreten - aber hier geht es ja um Zivilprozesse.)Dann bestimmt das nächsthöhere Gericht das zuständige Gericht. Ich bin nicht sicher, aber dabei dürfte es sich (nachdem die Voraussetzungen der Unzuständigkeit geklärt sind, etwa über Ablehnungsgesuche entschieden wurde) um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Tatsache handeln, so dass ein Antrag im engeren Sinne nicht gestellt werden muss, sondern allenfalls eine Anregung gegeben wird. Der RA würde das zuständige, aber verhinderte Gericht darauf aufmerksam machen und ggf. parallel das nächsthöhere um Entscheidung ersuchen. Wobei ich mich frage, nach welchen Kriterien in einem solchen Fall das nächsthöhere Gericht entscheiden müsste - wenn es von vornherein nur ein zuständiges Gericht und keinen anderen von Gesetzes wegen in Frage kommenden Gerichtsstand gibt. Mir scheint, da ist das Gesetz lückenhaft. Das alles muss man aber von den oben genannten Voraussetzungen, etwa der Feststellung der Befangenheit, unterscheiden. Solange die Partei nur selbst das Gericht für befangen hält, muss es dies durch Ablehnungsgesuche rechtzeitig geltend machen. Sofern das Gericht wegen der befürchteten Befangenheit aller in Frage kommenden Richter auch über die Ablehnungsgesuche selbst nicht mehr entscheiden kann, ist das Gesuch wiederum an das nächsthöhere Gericht zu richten.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Gerichtsstandwechsel Zitat:
Übrigens: Ein Ablehnungsgesuch ist schon dann begründet, wenn der Richter (objektiv) befangen "tut", selbst wenn er nicht befangen "ist". Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Gerichtsstandwechsel Zitat:
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| AW: Gerichtsstandwechsel Hallo zusammen, also, echte Fälle soll man ja hier nicht nennen, obwohl dieser spezielle Fall mit Sicherheit der Erwähnung wert wäre. Ich versuche das mal zu "fiktiviern". Bitte um Nachsicht wegen Fehlern. Otto Normalverbraucher hat 1000 € Schulden. Das Vollstreckungsgericht des zuständigen Amtsgerichts streitet sich über 1 Jahr mit Herrn Normalverbraucher wegen der Pfändung, da sein ganzesn Einkommen amtlich abgetreten ist und er selbst Grundsicherung bezieht. Die Gegnerschaft findet zwar immer wieder neue Ausreden, kommt jedoch nicht durch. Weil es eine recht intensive Beziehung zwischen dem Kläger / Gläubiger und dem Landgericht gibt, wird das Vollstreckungsverfahren ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes und ohen den Schuldner zu fragen an das Landgericht weiter verwiesen. Dort geht der Pfändungsbeschluss - wie geplant- durch. Pferdefuss: Der Gläubiger rechnet fest damit, dass ihm nun die abgetretenen Einkünfte zugewiesen werden. Also verrechnet er auf dem Schuldkonto die erwartete Summe und zwar bereits fast 3 Wochen vor dem Beschlusstmerin. Dem Drittschuldnder kommt das spanisch vor und er erwirkt ein Hinterlgeungsverfahren. Der Gläubiger geht leer aus und manipuliert das Konto erneut, so dass wieder der alte Kontodstan drauf ist. Der Schuldnder zeigt den Gläubiger wegen Urkundenfälschung ectr. und den Richter wegen Amtsmißbrauch an. Es geschieht nichts! Auf Anfrage wird ihm von der Staatsanwaltschaft mitgteielt, seine Strafanzeige wäre wirr und es gäbe null Beweise für das was er vorbrächte. Der Schuldnder sagt etwas zu laut, dass hier eine Seilschaft am Werk ist und wird wegen Unterlassung verklagt. Das Gericht (anderer Richter, selbes Gericht) lässt sich den Schuldner aber keineswegs erklären, sondern sagt sofort, die Wahrheit wäre bei Gericht unwichtig und er solle lieber seine Äußerungen zurücknehmen, bevor man ihm auch noch die PKH verweigert. Der Schuldnder nimmt alles zurück, obwohl er sich sicher ist, dass es kein ordentliches Verfahren war. Im Folgenden bekommt der Schuldnder Beweise für erhebliche Straftaten des Gläubigers an die Hand. Diese Streitsachen sollen nun wieder vor dem besagten Landgericht ausgestritten werden. Der Schuldnder lehnt das Gericht ab. Der Rechtsanwalt sagt, das geht nicht und möchte bei diesem Gerichtsstand bleiben. Was soll der Schuldner machen, um zu einem gerechten Urteil zu kommen? |
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