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Gerichtsstand Ausland bei deutscher Immobilie

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsstand Ausland bei deutscher Immobilie innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 09:42
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Gerichtsstand Ausland bei deutscher Immobilie

Ich möchte heute einmal mehr einen völlig fiktiven Fall zur Diskussion stellen

Fall:
Wenn der Hauseigentümer einer in Deutschland befindlichen Immobilie in den Niederlanden eine dort eingetragene Firma wäre, müsste dann eine Handwerkersicherungshypothek beim zuständigen Gericht der Immobilie (Erfüllungsort) oder in den Niederlanden (Sitz der Beklagten) beantragt werden?

Wenn ein deutsches Gericht einzuschalten wäre - was wäre dann die zustellfähige Adresse der Beklagten?

Die Angabe von Fundstellen erleichtert allen Diskussionsteilnehmern Ihre Meinung zu begründen.

Viel Spaß bei der Diskussion.
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Alt 11.03.2009, 13:19
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AW: Gerichtsstand Ausland bei deutscher Immobilie

ist ne firma rechtsfähig ???

es geht also um handwerkerleistungen, die in deutschland, an einer deutschen immobilie erbracht worden sind. zur sicherung des werklohnanspruches, soll dann eine sicherungshyphotke eingetragen werden. ..........
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 15:29
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AW: Gerichtsstand Ausland bei deutscher Immobilie

so ist es auch gut ausgedrückt ....
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