Dies ist eine Diskussion zu Geldschulden innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin, ich hoffe mal. Mal angenommen Person A möchte sich etwas kaufen und finanzieren, ist aber noch in der Ausbildung und ist deshalb nicht dazu fähig. Person B springt ein, und unterschreibt den Kaufvertrag und zahlt die monatlichen Raten. Person A versichert, einen Dauerauftrag zu starten. Dies geschieht aber nicht. Person B bleibt auf allen Kosten sitzen und zahlt weiterhin. Die gekaufte Sache ist im Besitz von Person A. Person A meldet sich nicht, ist unerreichbar und unkoorperativ. Was nun? |
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| AW: Geldschulden Zivilrechtlich muss man als erstes glaubhaft machen, dass es sich um einen Kredit und nicht ein Geschenk handelt. Danach fordert man den Schuldner schriftlich mit Fristsetzung zur Rückzahlung auf. Keine Antwort=gerichtlicher Mahnbescheid. Und dann heißt es hoffen, dass man einen Vollstreckungstitel kriegt und irgendwann innerhalb der nächsten 30 Jahre etwas zum Pfänden da ist. Strafrechtlich könnte ein Betrug vorliegen, wenn der Schuldner von vornherein vorhatte, seine Schuld nicht zu tilgen, das aber verschwiegen hat. Ihm das nachzuweisen ist aber sehr schwierig.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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