Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gegenstandswert: Verständnisproblem!

Dies ist eine Diskussion zu Gegenstandswert: Verständnisproblem! innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Soliton

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 20:37
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 398
100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)  
Gegenstandswert: Verständnisproblem!

Hallo liebe Leute,

ich hab letzte Woche in der Stadt-bib einen Streitwertkommentar von Schneider aufgeschlagen und mir ist später eine Frage aufgekommen:

Jemand unterliegt in der 1. Instanz bei einem Streitwert von 1000 EUR. Nunmehr gewinnt er jedoch in der 2. Instanz. Der Anwalt meint, dass ein solcher Unterlassungsanspruch (im Interesse des Kläger nach § 3 ZPO) mit 4000 EUR zu bewerten sei. Die 2. Instanz würde diese Auffassung teilen.

Bedeutet dies nun, dass allein der Wert des Berufungsverfahrens mit 4000 EUR angesetzt wird oder wirkt sich das auch auf das Verfahren der 1. Instanz aus was per Beschluss lediglich mit 1000 EUR bewertet wurde?

Ich bitte um Nachsicht wenn einige gefestigte Praktiker sich an den Kopf fassen, aber ich versteh das wirklich nicht.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 21:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.098
100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1098 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Gegenstandswert: Verständnisproblem!

Zitat:
Zitat von DrumBum Beitrag anzeigen
Bedeutet dies nun, dass allein der Wert des Berufungsverfahrens mit 4000 EUR angesetzt wird oder wirkt sich das auch auf das Verfahren der 1. Instanz aus was per Beschluss lediglich mit 1000 EUR bewertet wurde?
Wenn beide Verfahren denselben Gegenstand haben, müssen auch die Streitwerte logischerweise gleich festgesetzt werden. Das Berufungsgericht ändert die Festsetzung insgesamt, § 63 Abs. 3 GKG.
DrumBum likes this.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 20:43
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 398
100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)100% positive Bewertungen (398 Beiträge, 37 Bewertungen)  
AW: Gegenstandswert: Verständnisproblem!

Danke Soliton, wär ich mal so schlau gewesen das GKG aufzuschlagen!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gegenstandswert einer Auskunftsklage mit unbekanntem Gegenstandswert nach RVG? Kostenrecht 13.07.2010 07:57
Eigentumsvorbehalt Verständnisproblem Zivilrecht - Examensvorbereitung 28.07.2009 23:32
GEZ Verständnisproblem Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 19.11.2008 16:22
Verständnisproblem - Beratungsgebühr § 34 RVG Kostenrecht 13.12.2006 18:59





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN