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Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Dies ist eine Diskussion zu Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.07.2005, 00:27
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Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Hallo,

ich bekamm letztes Jahr morgens einen Anruf von einer alten Schulfreudin.
Okay alt nicht grade war nur ein paar Monate, aber egal.

Sie wollte mein hilfe.
Ich habe mich versucht zu wehren, doch dann spielte Sie mit den reizen einer Frau.
Und Sie hat mich so zu sagen übergeredet.

Nun habe ich Ihr das Geld ja geliehen.
Oder genau zusagen habe ich den Computer für Sie gekauft.
Auf Raten da ich auch grade nicht soviel in der Tasche hatte.
Nach absprache mit Ihr schöne Raten damit es schnell zuende geht.
Ich hätte doch lieber bei den kleinen Raten bleiben sollen.
Denn nun habe ich den ärger.

Sie arbeitet nicht mehr.
War dann im Krankenhaus weil Sie einen Unfall hatte und konnte kein Geld verdienen.
Und dazu ist Sie nun auch noch umgezogen.
Und die neue Adresse habe ich nicht.

Nur ich habe nun den ärger weil ich die Raten nicht mehr zahlen konnte alleine.
Ein halbesjahr konnte ich das.
Aber nachdem ich von der einen Firma kein Geld mehr bekommen habe.
Und die 2.Einnahmequelle weg ist , ist mein Geld auch sehr knapp.
Dem Elektronhandel (keine Werbung jetzt machen)
, der XXXXBank und dem Inkassobühr habe ich das erklärt.
Den war das ganz egal, die wollen Ihr Geld.
Nun ist der Gerichtsvollzieher auch schon dabei.
Der kann mich verstehen, aber leider nicht ändern.

Inzwischen Sie die kosten so hoch das ich 2 Computer hätte kaufen können.
Und von Ihr kommt nichts.

Ich habe zwar einen Zettel von Ihr bekommen, den hat Sie vor dem Laden geschrieben.
Aber was bringt der ?
Die Raten liefen vom ca. 15.3.2004 - 15.3.2005
Laut Ratenvertrag mit dem Elektrogeschäft.

Sie hat nie was gezahlt bis jetzt auch nicht.
Der Computer ist bis jetzt noch nicht abgezahlt,
da ich selber ja kein Geld habe.

Nur langsam wir die Luft für mich sehr dünn und eng.

Jetzt habe ich überlegt ob ich Sie wegen Vertragsbruch oder Diebstahl anzeigen kann.
Einen Anwalt kann ich mir dafür leider nicht leisten.
Ich müsste dann versuchen das Sie die kosten zahlen muss.
Vorraussetzung dafür ist das Sie dafür Geld haben muss.

Nur jetzt sind es schon knapp über 1500 Euro das ist ne menge Geld.
Wenn ich fertig bin mit dem abzahlen beim Gerichtsvollzieher dann bin ich bei ca. 2000euro die ich für Sie gezahlt habe.


Habt Ihr eine Idee für mich ???


Gruß aus dem Norden
Björn
__________________
Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden
Björn Petersson
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2005, 07:05
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AW: Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Der Beitrag verstösst ganz eindeutig gegen die Forenregeln. Sind die denn so schwer zu verstehen?

Ganz allgemein dürfte es hier ein Problem geben, den Vertragstyp zu ermitteln. War es eine Schenkung, ein Darlehen, eine Leihe?

Gruß
Remby
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2005, 09:47
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AW: Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Kein Geld, Dir den Anwalt zu leisten?

So geht es einigen Menschen ja leider. Aber auch dafür gibt es eine Lösung:

Prozesskostenhilfe

Ein Anwalt wird Dich diesbezüglich beraten. Ich kann also nur raten: wende Dich an einen Anwalt. Er wird Dir auch erklären, wie Du am besten und, wenn Du wirklich kein Geld hast, mit Prozesskostenhilfe gegen die junge Dame vorgehen kannst!
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2005, 12:43
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AW: Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Versuche es zunächst mit einem Beratungshilfe-Schein, mittels dessen du dich schon einmal mit einem Anwalt in Verbindung setzen kannst, um die Chancen vom Grundsatz her auszuloten. Wenn die Dame "einen Zettel" (Schuldanerkenntnis?) unterschrieben hat, dürfte ein Nachweis nicht so kompliziert sein.
Die neue Anschrift der Dame ist über das EMA zu erfahren, was der RA gleich mit in Angriff nehmen kann.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2005, 13:51
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AW: Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Hi,
Naja also Schuldschein nicht so unbedingt.
Nur ein Zettel das Sie die Raten an mich zahlt.

Für einen Richtigen Schuldschein bin ich ja an Sie nicht mehr rangekommen.
Wegen dem Umzug. :-(

------------

Aber danke für eure Einträge.
Wo bekomme ich dann den Hilfeschein für den Anwalt ?
Im Amtsgericht ?

-----------

Ich danke euch bis jetzt und würde mich freuen , wenn Ihr auch weiterschreibt und helft.

Gruß
Björn
__________________
Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden
Björn Petersson
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  #6 (permalink)  
Alt 26.07.2005, 15:26
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AW: Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Zitat:
Zitat von BPetersson

Wo bekomme ich dann den Hilfeschein für den Anwalt ?
Im Amtsgericht ?
Genau. Den gibts in der Rechtsberatungsstelle beim Amtsgericht.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #7 (permalink)  
Alt 13.09.2006, 22:24
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AW: Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Zitat:
Zitat von BPetersson
Hi,
Naja also Schuldschein nicht so unbedingt.
Nur ein Zettel das Sie die Raten an mich zahlt.
Wunderbar

Ich schätze, das wird Beweis genug sein.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 03:13
CAM CAM ist offline
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AW: Für Freundin was gekauft / Geld geliehen - doch keine Geld kommt zurück

Zitat:
Zitat von Domingo
Wunderbar

Ich schätze, das wird Beweis genug sein.

Naja, aber vorerst hilft das nur bezueglich des eigentlichen Darlehensbetrages. Mit dem Verzugsschaden hat die Dame hingegen nichts zu tun , den hat der Fragesteller weiter am Bein. Zwar koennte der wahrscheinlich einen eigenen Verzugsschaden geltend machen, doch diesen sicher erst einmal nur in einem wesentlich geringeren Umfang als dem ihm durch die Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung mit dem Glaeubiger selbst entstandenen.

Zwischen Glaeubiger und Fragesteller aendert sich auch nichts. Der kann nur versuchen, sich einen Teil des Geldes von der Dame zurueck zu holen. Geht aber natuerlich auch nur, wenn die was hat. Hat sie hingegen nix, dann hat er auch noch die Kosten des eigenen Mahnverfahrens an der Backe.

Gruss
CAM
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