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Frist zur Anschlussberufung versäumt, oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Frist zur Anschlussberufung versäumt, oder nicht? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 10.03.2011, 18:51
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Frist zur Anschlussberufung versäumt, oder nicht?

Hallo Freunde,

angenommen ein OLG stellt einem RA (Vertreter eines Beklagten) eine Verfügung zu die so lautet:
Anliegenden Schriftsatz erhalten Sie zur Stellungnahme bis...........(Datum)

Beim anliegenden Schriftsatz handelt es sich um eine Berufungsbegründung.
Nun ergibt sich folgende Frage: Wurde diese Frist dem Beklagten wirksam gesetzt, mit den daraus sich ergebenden Folgen einer Fristversäumnis, oder war dies nicht der Fall?

Die Gegenseite behauptet nämlich:

Die vorstehende Handhabung des OLG entspricht nicht den Vorgaben der ZPO.
Das Gericht hätte in seiner Verfügung nicht lediglich eine Frist „zur Stellungnahme“ setzen dürfen, sondern es hätte ausdrücklich eine Frist zur Berufungserwiderung vorgegeben werden müssen, wie es § 521 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich vorsieht.

Danke für eure Meinung
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