Dies ist eine Diskussion zu Freigabe Pfändung -> Kosten für Rückgabe an Gläubiger innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Freigabe Pfändung -> Kosten für Rückgabe an Gläubiger kurze Erklärung; Nach Freigabe einer Pfändung, will der Schuldner die Kosten für den Rücktransport erstattet haben und reicht beim ehemaligen Gläubiger die Kostennote ein. Der Gläubiger hat den Schuldner noch vor dem Rücktransport auf dessen eigenen Kosten angeboten per Telefon, die Gegenstände zurückzubringen und zwar auf Kosten des Gläubigers, da dieser bekannte im Transportwesen hat. Der Schuldner hat dieses abgelehnt und wollte seine Gegenstände selbst abholen, tat dieses auch und zwar mit einer Transportfirma X Frage: Muss der Gläubiger nun doch die Kosten übernehmen für die Transportfirma X obwohl er ja viel geringer hinweg gekommen wäre hätte er seinen bekannten angerufen, der auch eine Transportfirma Y hat? Schuldner hat dieses ja abgelehnt und stattdessen auf eigene Kosten eine Firma beauftragt! MfG und danke |
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