Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Frage zu Kostenbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Kostenbescheid innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 04:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ItoCampus hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Frage zu Kostenbescheid

Guten Tag!

Einige Verständnisfragen zu einer "Kostenrechnung" vom Amtsgericht.

Was bedeuten folgende Abkürzungen/Begriffe:

1. Kostenträger: ... (Nr. mit 12 Kiffern)
Ist die Nr. vielleicht die Kennnummer des Amtsgerichtes?
Und Kostenträger bedeutet dann der Ort, wo die Kosten entstanden sind?

2. Kläger / KSchu.
Bedeutet "KSchu." Kostenschuld?

3. Drittperson
Zweit-/Mitschuldner
Zahlungsanzeige
Was bedeutet "Zahlungsanzeige"? Dass jemand angezeigt (bekannt gegeben) hat, die Kostenrechnung zu zahlen?

4. Recht: 31.12.2006
Den Sinn verstehe ich überhaupt nicht. Heißt das, die Rechtsgrundlage für die Kostenrechnung ist vom 31.12.06?

5. KVNr T Text
Bedeutet "KVNr" Kostenverordnung-Nummer?
Was bedeutet T? Es gibt drei KVNr. In der Spalte unter T steht 0, 3, 4?


Bitte entschuldigt meine Unkenntnis, aber ich bin juristischer Laie.
Ich brauche die Informationen für eine Übersetzung.
Im Internet habe ich mich schon informiert, aber nichts gefunden.
Würde ich in Deutschland wohnen, hätte ich natürlich beim Gericht angerufen; so wäre das aber etwas teuer.
Hoffe ich verstoße nicht gegen die Forumsregeln!
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rechtsmittel von Erben gg Kostenbescheid Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 20.04.2010 13:55
Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid Öff-Recht - Examensvorbereitung 10.10.2009 17:50
Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 10.10.2009 17:15
Kostenbescheid ins EU-Ausland Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 04.10.2009 17:20
Kostenbescheid trotz Verfahrenseinstellung? Straßenverkehrsrecht 06.05.2007 21:27





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN