Dies ist eine Diskussion zu Frage zu einen Urteil innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Frage zu einen Urteil Person A hat eine Klage mit 2 Punkten eingereicht. Streitwer zusammen über 600 EUR. 1. Die Herausgabe von Unterlagen. 2. Die Rückerstattung eines Geldbetrages. In der mündlichen Verhandlung hat die Gegenseite die Unterlagen herausgegeben und Punkt 1 wurde für erledigt erklärt. Es wurde also nur noch über Punkt 2 mit einen Streitwert von 100 EUR geurteilt. Im Urteil ist ein Streitwert von 100 EUR angegeben. Person A hat das Verfahren gewonnen, im Urteil sind keine Rechtsmittel erwähnt. Kann Person A davon ausgehen, das das Urteil unanfechtbar ist, oder zählt der Streitwert über das erledigte mit hinein? |
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| AW: Frage zu einen Urteil http://www.rechtslexikon-online.de/Berufung.html http://www.urteilsrubrik.de/gebuehre...eber-600-euro/ prozeßkosten bekommt kläger erst nach antrag zurück: http://www.justiz.nrw.de/BS/formular...trag/index.php
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Frage zu einen Urteil Hallo, also kann A davon ausgehen, das das Urteil unanfechtbar ist, seine Kosten aber im vollen Umfang auch mit den nach Nummer 2 erledigten Punkt bekommt? |
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| AW: Frage zu einen Urteil Zitat:
Zitat:
Allerdings: Welche Rolle spielt der Streitwert des Verfahrens im Hinblick auf As Kosten? A ist doch kein Anwalt? |
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| AW: Frage zu einen Urteil Person A geht es um die Kosten, die er wieder bekommt, er hat ja Gerichtsgebühren vorausbezahlt, sowie Anwaltsgebühren die sich nach dem Streitwert richten. Bekommt also Person A alle seine Auslagen wieder, auch wenn Punkt 1 der Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde, nachdem der Gegner die Unterlagen in der mündlichen Verhandlung übergab oder bekommt er nur die Aussagen für den Streitwert von 100 EUR, also nur anteilig wieder? |
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| AW: Frage zu einen Urteil Alles klar, dann ist die Frage nachvollziehbar. Zitat:
Aus welchem Streitwert hat A den Gerichtskostenvorschuß eingezahlt? Wenn hier EUR 600,- zugrundegelegt wurden, spricht einiges für einen fehlerhaften Streitwertbeschluß. |
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| AW: Frage zu einen Urteil Gerichtskostenvorschuß hat Person A aus einen Streitwert über 600 EUR bezahlt. Erst hat Person A die Gebühren für einen Streitwert von 100 EUR bezahlt, dann wurde die Herausgabe der Unterlagen hinzugefügt, es folgte eine Mitteilung, das sich der Streitwert erhöht hat und Gebühren nachzuzahlen wären. Person A hat noch einmal die Anwaltsrechnungen angeschaut, diese gehen von einen Streitwert von 100 EUR aus, im Urteil ist der Gebührenstreitwert auf 300 EUR festgesetzt worden. |
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| AW: Frage zu einen Urteil A will evtl seinen gerichtskostenvorschuß wieder haben + 5% über basiszins auf den streitwert von 100 euronen ... und wenn es belegbare ausgaben gibt (zB porto), bekommt A die auch wieder (allerdings keine pauschale wie ein anwalt)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Frage zu einen Urteil Zitat:
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| AW: Frage zu einen Urteil Zitat:
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