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Frage zu einen Urteil

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu einen Urteil innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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Alt 28.07.2011, 18:36
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Frage zu einen Urteil

Hallo,
Person A hat eine Klage mit 2 Punkten eingereicht.
Streitwer zusammen über 600 EUR.
1. Die Herausgabe von Unterlagen.
2. Die Rückerstattung eines Geldbetrages.

In der mündlichen Verhandlung hat die Gegenseite die Unterlagen herausgegeben und Punkt 1 wurde für erledigt erklärt.
Es wurde also nur noch über Punkt 2 mit einen Streitwert von 100 EUR geurteilt.
Im Urteil ist ein Streitwert von 100 EUR angegeben.


Person A hat das Verfahren gewonnen, im Urteil sind keine Rechtsmittel erwähnt.
Kann Person A davon ausgehen, das das Urteil unanfechtbar ist, oder zählt der Streitwert über das erledigte mit hinein?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 18:54
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AW: Frage zu einen Urteil

http://www.rechtslexikon-online.de/Berufung.html

http://www.urteilsrubrik.de/gebuehre...eber-600-euro/

prozeßkosten bekommt kläger erst nach antrag zurück:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formular...trag/index.php
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 19:08
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AW: Frage zu einen Urteil

Hallo,
also kann A davon ausgehen, das das Urteil unanfechtbar ist, seine Kosten aber im vollen Umfang auch mit den nach Nummer 2 erledigten Punkt bekommt?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 19:34
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AW: Frage zu einen Urteil

Zitat:
Zitat von jordon Beitrag anzeigen
Hallo,
also kann A davon ausgehen, das das Urteil unanfechtbar ist,..
Ja, da kann man nach dem geschilderten Sachverhalt von ausgehen.

Zitat:
... seine Kosten aber im vollen Umfang auch mit den nach Nummer 2 erledigten Punkt bekommt?
Ja.

Allerdings: Welche Rolle spielt der Streitwert des Verfahrens im Hinblick auf As Kosten? A ist doch kein Anwalt?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 19:42
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AW: Frage zu einen Urteil

Person A geht es um die Kosten, die er wieder bekommt, er hat ja Gerichtsgebühren vorausbezahlt, sowie Anwaltsgebühren die sich nach dem Streitwert richten.

Bekommt also Person A alle seine Auslagen wieder, auch wenn Punkt 1 der Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde, nachdem der Gegner die Unterlagen in der mündlichen Verhandlung übergab oder bekommt er nur die Aussagen für den Streitwert von 100 EUR, also nur anteilig wieder?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 20:19
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AW: Frage zu einen Urteil

Zitat:
Zitat von jordon Beitrag anzeigen
... sowie Anwaltsgebühren die sich nach dem Streitwert richten.
Alles klar, dann ist die Frage nachvollziehbar.

Zitat:
Bekommt also Person A alle seine Auslagen wieder, auch wenn Punkt 1 der Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde, nachdem der Gegner die Unterlagen in der mündlichen Verhandlung übergab oder bekommt er nur die Aussagen für den Streitwert von 100 EUR, also nur anteilig wieder?
So, wie der Sachverhalt geschildert wurde, müßten alle Anwaltskosten nach einem Streitwert von EUR 600,- erstattet werden, da die Erledigung erst im Termin erfolgte. Stutzig macht mich jedoch der Streitwertbeschluß. Offenbar hat das Gericht den Klageantrag zu 1 (Herausgabe) streitwertmäßig nicht berücksichtigt. Hier müßte der Anwalt noch einmal in die Akte schauen und ggf. intervenieren.

Aus welchem Streitwert hat A den Gerichtskostenvorschuß eingezahlt? Wenn hier EUR 600,- zugrundegelegt wurden, spricht einiges für einen fehlerhaften Streitwertbeschluß.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 20:24
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AW: Frage zu einen Urteil

Gerichtskostenvorschuß hat Person A aus einen Streitwert über 600 EUR bezahlt.
Erst hat Person A die Gebühren für einen Streitwert von 100 EUR bezahlt, dann wurde die Herausgabe der Unterlagen hinzugefügt, es folgte eine Mitteilung, das sich der Streitwert erhöht hat und Gebühren nachzuzahlen wären.
Person A hat noch einmal die Anwaltsrechnungen angeschaut, diese gehen von einen Streitwert von 100 EUR aus, im Urteil ist der Gebührenstreitwert auf 300 EUR festgesetzt worden.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 06:54
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AW: Frage zu einen Urteil

Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen
Allerdings: Welche Rolle spielt der Streitwert des Verfahrens im Hinblick auf As Kosten? A ist doch kein Anwalt?
A will evtl seinen gerichtskostenvorschuß wieder haben + 5% über basiszins auf den streitwert von 100 euronen ... und wenn es belegbare ausgaben gibt (zB porto), bekommt A die auch wieder (allerdings keine pauschale wie ein anwalt)
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  #9 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 16:49
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AW: Frage zu einen Urteil

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
A will evtl seinen gerichtskostenvorschuß wieder haben + 5% über basiszins auf den streitwert von 100 euronen ... und wenn es belegbare ausgaben gibt (zB porto), bekommt A die auch wieder (allerdings keine pauschale wie ein anwalt)
Das ist mir schon klar.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 16:54
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AW: Frage zu einen Urteil

Zitat:
...im Urteil ist der Gebührenstreitwert auf 300 EUR festgesetzt worden.
Dann werden sämtliche Kosten aus diesem Wert berechnet. Der Beklagte hat die Gerichtsgebühren aus einem Wert von bis zu EUR 300,- zu erstatten. Den überschießenden Teil erhält A von der Gerichtskasse zurück.
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