Dies ist eine Diskussion zu Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Nun schrieb der Insolvenzverwalter C den A an. C schreibt, dass A eine "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" ausfüllen soll und zusammen mit dem Originaltitel (Vollstreckungsbescheid) übersenden soll. Ist das alles der normale Weg? A würde sich ja freuen nun doch an sein Geld zu kommen. In dem beiliegenden Urteil steht, dass der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt. Was bedeutet das womöglich für den Gläubiger A? Dass er eventuell nur einen Teil wieder kriegt? War es dumm von A nicht bereits eine Zwangsvollstreckung angeordnet zu haben - vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens? |
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Naja, seine Fordeurng wird zur Insolvenzmasse festgestellt werden und je nach Fordeurngsbestand darf er dann an der Quote teilhaben. Diese ist in aller Regel ein Witz, so 1,5 % der Fordeurng wird er eventuell sehen...hätte man mal vor Inso-Eröffnung zwangsvollstreckt!
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Zitat:
Das lohnt sich dann für den A gar nicht mehr, da die Forderung ohnehin nur um die 200 beträgt.Zitat:
A dachte, dass er den Titel einfach irgendwann in den nächsten 30 Jahren vollstrecken lässt. A wusste nicht, dass man das besser zügig macht. Dann kann A sich den Aufwand und das Porto wohl sparen... |
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hallo, Zitat:
teto |
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Zitat:
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hallo, Wie muss A jetzt konkret vorgehen, um den Anspruch aus Betrug geltend zu machen? Mal angenommen, A hat gleichzeitig den Mahnbescheid beantragt und Strafanzeige erstattet. Den Vollstreckungstitel hatte er schon nach einigen Wochen in der Hand, aber das Strafverfahren zieht sich ein halbes Jahr in die Länge. D.h. im Titel steht nichts von Betrug drin. Ein Jahr später kommt die Nachricht von der bevorstehenden Restschuldbefreiung. Wie soll jetzt konkret nachgewiesen werden, dass der Anspruch auf einem Betrug basiert? Der Vollstreckungsbescheid wurde ja zu einem Zeitpunkt erstellt, als der Betrug noch nicht nachgewiesen war. teto |
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Das Strafverfahren ist zivilrechtlich s*****egal. Er wird ja vor der Restschuldbefreiung vom Gericht gehört, dann kann er vortragen, warum die hinsichtlich seiner Forderung zu versagen ist.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Hallo, Zitat:
teto |
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