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Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

Dies ist eine Diskussion zu Forderung gegen Limited in D durchsetzbar? innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 03:03
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Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

-Firma A gründet im Auftrag eine Limited in UK und schliesst Vertrag für Bürodienstleistungen für angemeldete Limited B
-Limited wird nie in Deutschland als Zweigniederlassung angemeldet und ist ausserdem auch in UK nicht geschäftlich aktiv (keine Umsätze)
-Folgerechnung für Bürodienstleistungen des 2. Jahres ergeht an die deutsche Postadresse des Firmengründers. Als Rechnungsempfänger wird die Limited als Firma adressiert, nicht der Firmengründer als Einzelperson, auch nicht im c/o (Post kommt trotzdem an, gesegnet sei die Bundespost)
-Limited wird von Firmengründer 2009 in UK gelöscht da nicht mehr benötigt
-Firma A verschickt 2011 an die Privatanschrift des Firmengründers Mahnbescheid wg. Rechnung für Bürodienstleistungen und bezeichnet Firmengründer als Schuldner
-Mahnbescheid wird widersprochen
-Firma A versucht am Wohnort des Firmengründers gegen den Firmengründer als Einzelperson die Rechnung für Bürodienstleistungen einzuklagen
Fragen:
-ist der Firmengründer als Privatperson überhaupt passivlegimiert?
-ist der Gerichtsstand in D überhaupt zulässig für eine nur in UK angemeldete Firma?
-kann überhaupt gegen eine bereits seit Jahren gelöschte Limited eine Forderung eingeklagt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 22:45
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AW: Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

Um das zu beantworten, müssen mehr Details zu folgendem dargestellt werden:

Zitat:
Zitat von ElZett Beitrag anzeigen
-Firma A gründet im Auftrag eine Limited in UK und schliesst Vertrag für Bürodienstleistungen für angemeldete Limited B
Firma A - sitzt wo? Schließt mit WEM einen Vertrag worüber genau? Wofür genau soll Geld eingeklagt werden?
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 19:47
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AW: Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Um das zu beantworten, müssen mehr Details zu folgendem dargestellt werden:



Firma A - sitzt wo? Schließt mit WEM einen Vertrag worüber genau? Wofür genau soll Geld eingeklagt werden?
Firma A sitzt in Deutschland und schließt einen Vertrag über die Gründung der Limited mit einem ebenfalls in D sitzenden Einzelunternehmer ab.
Anschliessend wird für die gegründete und in England sitzende Limited Bürodienstleistung erbracht, in der Rechnungserstellung wird die Limited als Empfänger genannt (sonst könnte sie ja diese Kosten auch nicht geltend machen)
Dafür soll das Geld in D beim Einzelunternehmer, der die Firma gegründet hat, eingeklagt werden, nicht bei der Limited.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 21:18
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AW: Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

Na, das klingt doch so, als ob der Vertrag, aus dem Forderungen geltend gemacht werden sollen, nur mit der Limited und nicht mit dem Einzelunternehmer geschlossen wurde. Wenn es keine besonderen Umstände gibt (Insolvenzverschleppung, Verletzung von Geschäftsführerpflichten o. ä.), dann sehe ich keinen Grund für einen Anspruch gegen den Einzelunternehmer.

Wurden die Dienstleistungen in Deutschland erbracht? Gab es eine Rechtswahl in dem Vertrag?
__________________
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Alt 14.02.2012, 23:33
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AW: Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Wurden die Dienstleistungen in Deutschland erbracht?
Die vereinbarte Dienstleistung besteht im einzelnen aus
a)Registered Office incl. Post von England nach Deutschland weiterzuleiten
b)Company Secretary Empfangsbevollmächtigter für das engl. Companies House
c)die Einreichung der englischen Status- und Steuererklärung für die Limited
Alles mithin in UK stattfindende Leistungen. In Deutschland selbst wird keine Dienstleistung für die Limited erbracht.
Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Gab es eine Rechtswahl in dem Vertrag?
Nein.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 23:40
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AW: Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

Dann unterliegt der Dienstleistungsvertrag womöglich sogar britischem Recht. So oder so sehe ich ohne weiteres keine Möglickeit, den Einzelunternehmer persönlich in Anspruch zu nehmen.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 23:50
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AW: Forderung gegen Limited in D durchsetzbar?

Vielen Dank.
Was letztendlich noch auffällt ist, daß der Anwalt der Gegenseite keines der in seiner Klage eingereichten Dokumente (also z.B. Rechnungen) seinem Schriftsatz beigefügt hat wie auch komischerweise im Schriftsatz nicht einmal die in Frage kommende Limited namentlich genannt wird.
Tatsächlich weiß ich also gar nicht, worum es eigentlich geht, da der fehlende Name der Limited möglicherweise aus den beizufügenden Dokumenten rekonstruiert werden könnte, diese aber ebenfalls fehlen.
Für mich ein weiterer Punkt zu beantragen, die Klage abzuweisen...
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