Dies ist eine Diskussion zu falsches Tattoo innerhalb des Forums Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht
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| falsches Tattoo hier mal eine Frage zu Tätowierungen. Kunde A lässt sich von Tätowierer B ein Tattoo stechen. B liefert das Motiv und zeigt es A zuvor, der daraufhin zustimmt und sich tätowieren lässt. Nach Abschluss der Behandlung und der Ausheilung stellt A fest, dass das Motiv stark von der Vorlage abweicht. Darüberhinaus hat B nur die Hälfte des vereinbarten Betrags für das Tattoo verlangt, mit der Begründung, dass A den Rest zahlen kann, wenn er damit zufrieden ist - was er verständlicherweise nicht ist. Nun will A den Tätowierer B auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Dazu gibt es auch einen Präzedensfall, in dem der Kläger Recht bekommen hat. A überlegt sich aber, B eine aussergerichtliche Regelung anzubieten, bevor er weitere Schritte einleitet. Diese soll die Zahlung durch B einer Teilentfernung zur anschliessenden Überarbeitung des Motivs vertraglich regeln. In wie weit ist dieses Vorgehen gesetzeskonform und, vorausgesetzt A reicht Klage ein, welche Chance hat er den Prozess zu gewinnen. Vielleicht weiss jemand von ihnen über ein Vorgehen im geschilderten Sachverhalt Rat. Vielen Dank für jeden Beitrag |
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